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Experten-Antwort

Rentenbeiträge

von Dieter Oberle13.01.2015 | 08:32
1068 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich muß voraussichtlich bis 64 arbeiten. Wie verhält es sich wenn ich früher aufhöre zu arbeiten aber meine Rentenbeiträge trotzdem weiter einbezahle ? Bekomme ich dann auch die volle Rente ? Vielen Dank für die Infos und viele Grüße Dieter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Oberle,

wollen Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahre in Anspruch nehmen?

Wenn Sie die 45 Jahre bei vorzeitiger Aufgabe der Beschäftigung noch nicht erfüllen dann können Sie freiwillige Beiträge einzahlen.

Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden jedoch nicht berücksichtigt, wenn sie gleichzeitig neben einer Anrechnungs-zeit wegen Arbeitslosigkeit liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist oder wenn nur in einem Teil desselben Kalendermonats zeitgleich eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter Oberle,

wollen Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahre in Anspruch nehmen?

Wenn Sie die 45 Jahre bei vorzeitiger Aufgabe der Beschäftigung noch nicht erfüllen dann können Sie freiwillige Beiträge einzahlen.

Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden jedoch nicht berücksichtigt, wenn sie gleichzeitig neben einer Anrechnungs-zeit wegen Arbeitslosigkeit liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist oder wenn nur in einem Teil desselben Kalendermonats zeitgleich eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Ja. Allerdings rate ich Ihnen diesbzgl. nochmal eine Rentenauskunft bei dem zuständigen Träger anzufordern bzw. eine A+B Stelle der DRV aufzusuchen.

Da es sich hier um ein anonymes Forum handelt, kann natürlich nicht gesagt werden, ob Sie die Wartezeit auch tatsählich erfüllen werden.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises können Sie auch die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit einer Wartezeit von 35 Jahren in Anspruch nehmen.

Der Schwerbehindertenausweis muss jedoch zwingend zum Rentenbeginn vorliegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Dieter Oberleam 13.01.2015 | 08:59
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Das würde bedeuten wenn ich z.B. mit 58 Jahren aufhören würde zu arbeiten ( nicht arbeitslos gemeldet bin ) und weiter meine Beiträge einbezahle ich mit 64 Jahren meine volle Rente bekommen würde. Oder ?
Dieter Oberleam 13.01.2015 | 09:05
Hallo, ja natürlich. ich würde mich vorher dann nochmal genau erkundigen. Es war auch nur so eine generelle Frage weil ich nicht weiß ob ich gesundheitlich bis 64 arbeiten kann. ich habe auch eine Schwerbehinderung von 50 % und mache mir halt meine Gedanken was sein könnte aber nicht unbedingt muß.
marco braconeam 13.01.2015 | 13:39
hallo, ich habe eine frage: ich lebe in itakien seit den jehr 2001 und habe in Deutschlan von 1988 bis 2000 in Deutschland gearbeitet, meine frage ist: kamman sich die renten beitrege sich auszahlen lassen ?? wenn ja wie soll ich mich organisieren ?' danke
Deutsche Rentenversicherung
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