Hallo Dieter Oberle,
wollen Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 Jahre in Anspruch nehmen?
Wenn Sie die 45 Jahre bei vorzeitiger Aufgabe der Beschäftigung noch nicht erfüllen dann können Sie freiwillige Beiträge einzahlen.
Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden jedoch nicht berücksichtigt, wenn sie gleichzeitig neben einer Anrechnungs-zeit wegen Arbeitslosigkeit liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist oder wenn nur in einem Teil desselben Kalendermonats zeitgleich eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt