Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenLassen Sie sich aber mal von Ihrem Versorgungsträger beraten, ob er seine Versorgung auch ohne Rentenversicherungszeiten feststellen kann. Die Versorgung wird dann möglicherweise etwas niedriger ausfallen, dafür dürfte er die Rente dann nicht Pensionsschädigend anrechnen. Kann sich im Einzelfall lohnen, ist aber nicht bei jedem Versorgungsträger möglich (Landesrechtlich unterschiedliche Regelungen).
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