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Experten-Antwort

Rentenbeiträge auszahlen lassen nach erfüllter Wartezeit??? - Beamter-

von Andreas G.26.05.2014 | 12:46
1671 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, vor meiner Ausbildung als Beamter war ich als in der Zeit vom 01.08.1987 bis 31.07.1992 als Azubi Angestellter tätig, also auf den Kopf genau 5 Jahre. In dieser Zeit habe ich Rentenbeiträge bei der DRV gezahlt. Nach Mitteilung des Trägers habe ich ja Anspruch auf Rente, die aber minimal sein wird. Ich würde sie mir lieber auszahlen lassen und entsprechend anlegen. Leider habe ich gelesen, dass eine Auszahlung nur unter 5 Jahren in Betracht kommt. Ist das so richtig? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2014 | 15:47

Lassen Sie sich aber mal von Ihrem Versorgungsträger beraten, ob er seine Versorgung auch ohne Rentenversicherungszeiten feststellen kann. Die Versorgung wird dann möglicherweise etwas niedriger ausfallen, dafür dürfte er die Rente dann nicht Pensionsschädigend anrechnen. Kann sich im Einzelfall lohnen, ist aber nicht bei jedem Versorgungsträger möglich (Landesrechtlich unterschiedliche Regelungen).

4 Antworten

Kai-Uweam 26.05.2014 | 13:06
Hallo! Ja, das ist so richtig. Sobald die allgemeine Wartezeit erfüllt ist und somit zu der entsprechenden Altersgrenze ein Anspruch auf Altersrente besteht, können die Beiträge nicht ausgezahlt werden. Nachzulesen in §210 Abs. 1a SGB VI. Grüße
Andreas G.am 26.05.2014 | 13:19
Danke :-) das habe ich mir schon gedacht. Total ärgerlich, genau ein Tag zu viel eingezahlt. Einen gewissen Kulanzspielraum gibt es eher nicht, oder.
Kai-Uweam 26.05.2014 | 13:43
Ich kenne Ihr Versicherungskonto nicht, aber vermutlich wird es sogar ein ganzer Monat "zu viel" gezahlt sein ;-) Nach §122 Abs.1 SGB VI zählt der Kalendermonat nämlich bereits in die Berechnung mit rein, wenn nur ein Tag dieses Monats belegt ist. (also z.B. Beitrag vom 01.01.1982 - 17.01.1982 -> Januar als ganzer Beitragsmonat) Einen Kulanzspielraum gibt es da soweit ich weiß nicht.
Andreas G.am 26.05.2014 | 13:57
Vielen Dank für die nette Antwort.
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