Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Erwin62,
versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren ... (§ 3 SGB VI)
Zur abschließenden Klärung wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse oder an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Hallo Erwin62,
laut Ihren Angaben wurden die Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit möglicherweise zu Unrecht gezahlt. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Stellen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.
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