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Experten-Antwort

Rentenbeiträge von Krankenkasse

von Erwin6223.08.2015 | 16:23
1239 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war selbständig, nicht in RV eingezahlt, aber freiwillig in Arbeitslosenversicherung. Dann Krankengeld bezogen, KK hat nicht in RV eingezahlt, was ja auch rechtens ist. Danach ALG1 bezogen. Somit krankenversichert über AA. Im Fragebogen des AA hatte ich angegeben, dass nicht rentenversichert. Trotzdem hat Arbeitsamt hat in die RV eingezahlt und Sozialbeitragspauschale natürlich abgezogen. Stand auch so in Bescheid. ( Obwohl sie das ja nicht in RV einzahlen mussten.) Danach wurde ich erneut krank und habe Krankengeld bekommen. Dieses entsprach dem ALG1 ( abzüglich der Sozialpauschale) Die KK hat aber nicht in die RV eingezahlt. Da ich vorher über das AA krankenversichert war und dieses in die RV eingezahlt hatte, müsste hier die KK nicht auch in die RV einzahlen ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.08.2015 | 17:00

Hallo Erwin62,

versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren ... (§ 3 SGB VI)

Zur abschließenden Klärung wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse oder an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Experten-Antwortam 25.08.2015 | 10:56

Hallo Erwin62,

laut Ihren Angaben wurden die Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit möglicherweise zu Unrecht gezahlt. Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Stellen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann.

3 Antworten

Die Farbe Schwarzam 24.08.2015 | 08:19
KK und AA arbeiten mit verschiedenen Gesetzbüchern.. Wenn die KK vorm ALG Bezug nicht zahlen musste, weil Sie offensichtlich nur freiwillig Mitglied waren/sind, wird sie es anschließend auch nicht müssen.
Erwin62am 24.08.2015 | 17:23
Hallo, Danke. In meinem Verlauf der Rentenversicherung steht vor der Zeit des letzten Bezuges von Krankengeld : Pflichtbeitrage ( von AA) somit müsste ich dann vorher versicherungspflichtig gewesen sein ?
Erwin62am 25.08.2015 | 12:16
Gerade gefunden: Laut Website der DRV bei AlG1: Haben Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, können Sie die Pflichtversicherung beantragen. Die Anträge der Agentur für Arbeit enthalten für diesen Fall bereits die Frage, ob Sie Rentenversicherungspflicht während des Leistungsbezugs wünschen. Sie können die Versicherungspflicht aber auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Agentur für Arbeit trägt die Beiträge auch dann in voller Höhe. Laut Betragsbescheid des AA wurden Rentenpflichtbeiträge gezahlt. Somit wurde wohl die Pflichtversicherung beantragt. Nur zur Info: Kann ein Antrag auf Pflichtversicherung auch rückwirkend bei der DRV gestellt werden
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