Hallo Erwin62,
versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld beziehen, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren ... (§ 3 SGB VI)
Zur abschließenden Klärung wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse oder an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.