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Experten-Antwort

Rentenbeitrag Pflegeversicherung

von Klaas08.04.2019 | 23:06
70 Ansichten
2 Antworten

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Wir haben heute einen Brief der Pflegekasse bekommen. Diese hat mitgeteilt, dass rückwirkend ab Dezember 2017 monatlich ziemlich genau 600 Euro an die DRV an Beiträgen überwiesen wurden, für die Pflege unserer Tochter mit PG2. Meine Frau ist EM Rentnerin. Wirkt sich das auf die Höhe ihrer Rente aus oder ist Beitrag zu niedrig, dass ea Auswirkungen haben könnte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.04.2019 | 07:44

Bei der Erwerbsminderungsrente Ihrer Frau wirken sich nur Zeiten bis zum Leistungsfall dieser Rente aus (Ausnahme: Zurechnungszeit). Erst bei einer späteren (Alters)Rente mit einem neuen/anderen Leistungsfall würden dann diese Pflegezeiten entsprechend berücksichtigt werden. Wie sich diese Zeiten dann auf die Höhe der späteren Rente konkret auswirken, können wir Ihnen hier im Forum leider nicht sagen.

1 Antworten

W°lfgangam 09.04.2019 | 00:11
Hallo Klaas, bei der EM-Rente Ihrer Frau ist bereits eine Zurechnungszeit bis 60/62 angerechnet UND rentenerhöhend in der EM-Rente drin. Parallele neue Versicherungszeiten bis dahin/hier Pflichtversicherung wg. Pflegetätigkeit, können einen Mehrbetrag bei einer späteren Altersrente bringen - wenn diese Zeiten tatsächlich den pauschal errechneten Wert für die Zurechnungszeit überschreiten und/oder NACH Ende der Zurechnungszeit liegen. Realistisch gesehen kommt das eher beides nicht vor/bei Pflegegrad 2 eher gar nicht. Insofern würde Ihre Frage eher zunächst den Gang in die nächste Beratungsstelle erfordern, was künftige Rentenhöhe betrifft - aber, hier eigentlich grundsätzlich überflüssig, sofern bei Ihrer Frau noch nicht der erst mögliche Altersrentenbeginn vor der Tür steht = Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 60+ oder Altersrente für langjährig Versicherte ab 63. Gruß w. PS: wobei Aussagen im Forum keine rechtliche Verbindlichkeit haben und 'gefühlte Betrachtungen' sowieso nur eine erste 'nette Einschätzung' ohne Bedeutung sind ;-)
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