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Zur Experten-Antwort springenBei der Erwerbsminderungsrente Ihrer Frau wirken sich nur Zeiten bis zum Leistungsfall dieser Rente aus (Ausnahme: Zurechnungszeit). Erst bei einer späteren (Alters)Rente mit einem neuen/anderen Leistungsfall würden dann diese Pflegezeiten entsprechend berücksichtigt werden. Wie sich diese Zeiten dann auf die Höhe der späteren Rente konkret auswirken, können wir Ihnen hier im Forum leider nicht sagen.
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