Wie bereits in den Antwortbeiträgen erwähnt, spielt die entscheidende Rolle, welche Staatsangehörigkeit sie haben. Als Deutscher kommt eine Beitragserstattung nicht in Betracht, da sie dann im In- und Ausland immer die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen. Dafür können sie sich aber ihre spätere Rente aus den deutschen Beitragszeiten als Deutscher auch in voller Höhe nach Russland zahlen lassen. Insofern gehen ihnen die Rentenversicherungszeiten nicht verloren.