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Rentenbeitragserstattung bei Auswanderung nach Russland

von Wolfgang21.09.2009 | 20:47
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich spiele mit den Gedanken nach meiner Heirat in Russland (Westsibirien) nun auch zu meiner Frau nach Russland zu ziehen um dort zu leben und hier alles Zelte abbrechen. Gibt es die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung, wenn gegeben ist, das ich nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde? Ich bin fast 50 Jahre als. Bin sehr dankbar für eine Info.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits in den Antwortbeiträgen erwähnt, spielt die entscheidende Rolle, welche Staatsangehörigkeit sie haben. Als Deutscher kommt eine Beitragserstattung nicht in Betracht, da sie dann im In- und Ausland immer die Möglichkeit haben, freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen. Dafür können sie sich aber ihre spätere Rente aus den deutschen Beitragszeiten als Deutscher auch in voller Höhe nach Russland zahlen lassen. Insofern gehen ihnen die Rentenversicherungszeiten nicht verloren.

4 Antworten

Halfaram 21.09.2009 | 20:53
Mach doch so einen Blödsinn nicht ! Und mit so etwas macht man auch keinen Witz. Eine völlig absurde Idee.....
Wolfgangam 21.09.2009 | 20:50
Hallo Wolfgang, welche Staatsangehörigkeit haben Sie ? Als Deutscher könnten Sie sich für die nächste Mars-Mission einschreiben und dort Ihren ständigen Wohnsitz nehmen (die Tagseite ist immerhin etwas angenehmer als Sibirien ;-) ...die Beiträge erhalten Sie nicht zurück, da Sie das Recht zur freiwilligen Versicherung haben und dieses aus jedem Land der Erde oder jenseits wahrnehmen können. Als Nicht-Deutscher, Nicht-EU-Bürger, Nicht-Sozialversicherungsabkommens-Bürger könnte es klappen (nach 2jähriger Wartezeit) - sofern bis dahin nicht mit Russland ein Sozialversicherungsabkommen steht (das genau das Recht zur freiwilligen Versicherung beinhaltet ...und damit die Beitragsersttung wieder ausschließt). Gruß w.
WolfgangHHam 21.09.2009 | 21:05
Das Ist kein Witz. Ich spiele ernsthaft mir diesen Gedanken. Ich war schon oft dort und kommer sehr gut mit den Lebensverhältnissen dort zurecht. Außerdem lebe ich hier in Deutschland allein und in Russland habe ich meine Verwandschaft und meine Frau und die Kinder um mich herum.
Achtung !!!!!am 22.09.2009 | 16:18
Wie der Experte sagt; für die Auszahlung benötigen Sie u. A. die russische Staatsbürgerschaft. Doch nicht genug, Sie bekommen nur die von Ihnen selbst eingezahlten Beträge zurück - soll heissen, der Arbeitgeberanteil wird einbehalten und Anwartschaften, sollten Sie arbeitslos etc. gewesen sein, werden auch nicht berücksichtigt. Lassen Sie sich den Betrag von der DRV ausrechnen.
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