Hallo User tjara,
wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf 0 Stunden absenken, ändert sich nicht automatisch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der Pflegetätigkeit. Die Höhe der Beiträge aus der Pflegetätigkeit werden nach dem Pflegegrad und den Leistungen, den die Pflegekasse dem zu Pflegenden zahlt, bestimmt. Bei den Leistungen kommt es darauf an, ob es sich a) nur um Sachleistungen, b) Kombinationsleistungen oder c) nur um Pflegegeld handelt. Dies legt alles die Pflegekasse des zu Pflegenden fest.
Sie können Sich bei der Pflegekasse der Pflegeperson erkundigen, ob sich die Beitragsleistung erhöht, wenn Sie sie derzeit keine Einnahmen aus Ihre Beschäftigung haben.
Sie können trotz der Pflegetätigkeit zum 01.01.2020 in Rente gehen, wenn Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.
Sogar während des Rentenbezuges muss die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, bis zur Regelaltersgrenze zahlen, solange Sie die Person in häuslicher Umgebung pflegen.
Sollten Sie die Person auch nach Überschreiten der Regelaltersgrenze noch in häuslicher Umgebung pflegen, können sie auf 1% Ihrer Altersrente verzichten, damit die Pflegekasse noch weiterhin Beiträge für Sie zahlen muss. Hier empfiehlt es sich, ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und sich ausführlich beraten zu lassen.