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Experten-Antwort

Rentenbeitragshöhe in der Pflegezeit

von tjara20.03.2019 | 16:45
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2 Antworten

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Ich arbeite 30 Stunden in der Woche die Pflegekasse zahlt für mich einen gewissen Betrag in die Rente ein. Ich möchte für 6 Monate in Pflegezeit gehen ohne Lohn, also auf 0 Stunden. Ändert sich der Betrag den die Pflegekasse für mich in die Rentenkasse einzahlt? Und kann ich am Ende der Zeit in die geplante Rente gehen? Ich werde Ende des Jahres 63 Jahre und möchte zum 1.1.2020 mit Abzüge in Rente gehen. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und freue mich auf Ihre Antwort. LG tjara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User tjara,

wenn Sie Ihre Arbeitszeit auf 0 Stunden absenken, ändert sich nicht automatisch der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der Pflegetätigkeit. Die Höhe der Beiträge aus der Pflegetätigkeit werden nach dem Pflegegrad und den Leistungen, den die Pflegekasse dem zu Pflegenden zahlt, bestimmt. Bei den Leistungen kommt es darauf an, ob es sich a) nur um Sachleistungen, b) Kombinationsleistungen oder c) nur um Pflegegeld handelt. Dies legt alles die Pflegekasse des zu Pflegenden fest.

Sie können Sich bei der Pflegekasse der Pflegeperson erkundigen, ob sich die Beitragsleistung erhöht, wenn Sie sie derzeit keine Einnahmen aus Ihre Beschäftigung haben.

Sie können trotz der Pflegetätigkeit zum 01.01.2020 in Rente gehen, wenn Sie die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.

Sogar während des Rentenbezuges muss die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, bis zur Regelaltersgrenze zahlen, solange Sie die Person in häuslicher Umgebung pflegen.

Sollten Sie die Person auch nach Überschreiten der Regelaltersgrenze noch in häuslicher Umgebung pflegen, können sie auf 1% Ihrer Altersrente verzichten, damit die Pflegekasse noch weiterhin Beiträge für Sie zahlen muss. Hier empfiehlt es sich, ca. 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen und sich ausführlich beraten zu lassen.

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1 Antworten

tjaraam 21.03.2019 | 20:50
Hallo Ich möchte mich für die schnelle und kompetente Antwort bedanken. Sie haben mir sehr geholfen. Machen Sie weiter so. In meinem Fall handelt es sich um Pflegegrad 3 und ich Pflege meinem Mann ohne Hilfe von außen. Und vor kurzem ist mein Vater mit Pflegrad 2 dazu gekommen. Bei ihm habe ich mir aber Hilfe vom ambulanten Dienst geholt, da ich dies nicht alles stemmen kann. Hier Teile ich mir die Leistung. Nochmals vielen, vielen Dank. LG tjara
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