Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenberatung

von Michael S.22.01.2015 | 11:34
1399 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Können in der Rentenberatungsstelle "Hochrechnungen" gemacht werden? Also wie sich die zu erwartende Rente darstellt, wenn verschiedene Beitragsszenarien vorliegen. z.B. 2 Jahre ALG1 statt Arbeitseinkommen. Kann man da ausgerechnet bekommen, wieviel Beitrag man selbst weiterzahlen müsste, um das ursprünglich errechnete Niveau (lt. Renteninformation) trotz z.B. Aufhebungsvertrag zu erreichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael S.,

grundsätzlich ist es möglich, dass die Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen Hochrechnungen vornehmen.

Dies geschieht unter Zugrundelegung des letztjährigen versicherten Entgeltes bis zum gewünschten Rentenbeginn.

Es kann auch eine Hochrechnung mit freiwilligen Beiträgen erfolgen.

Wird anstelle von Entgelt Arbeitslosengeld 1 bezogen, so rechnet man mit 80 % des bisherigen versicherten Entgeltes weiter. Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 ist keine freiwillige Beitragszahlung möglich.

Ich denke auch, dass der Besuch der Beratungsstelle deutlich schneller zum Ziel führen wird als eine schriftliche Anfrage in der Sachbearbeitung, da dort ein viel höherer Aufwand für diese Berechnungen erfolgen muss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

=//=am 22.01.2015 | 11:44
Das dürfte für eine Rentenberatungsstelle schwierig sein, denn vermutlich hat man dort keine Daten (der AfA), die man bei der Hochrechnung zugrunde legen muss. Es dürfte möglich sein auszurechnen, in welcher Höhe ein Beitrag gezahlt werden muss, um das Rentenniveau zu erhalten. Besser ist es m.E., einen entsprechenden Brief an die DRV zu schreiben, damit dies von der Sachbearbeitung erledigt werden kann. Denn zur Zeit ist bei den Beratungsstellen wegen der Rechtsänderungen ab 07/2014 noch immer "Land unter" und man wird kaum die Zeit haben, das alles zu berechnen. Allerdings können Sie keinen eigenen (freiwilligen) Beitrag zahlen, wenn tatsächlich ALG 1 gezahlt wird. Denn neben einem Pflichtbeitrag ist eine freiwillige Beitragszahlung nicht zulässig.
Schadeam 22.01.2015 | 13:34
Ein versierter Berater bekommt das schon hin.....z.B. dass bei ALG die Beiträge zu 80% weiterlaufen. Pi mal Daumen klappt da ganz gut und erstaunlich punktgenau. Sofern Sie jedoch zig Varianten jeweils centgenau wissen wollen, wird es grenzwertig, (ja solche Kunden gibt es auch). Und wieviel man zahlen muss um das Niveau zu halten, kann man ganz einfach sagen: mehmen Sie das was Ihnen monatlich als AN Beitrag abgezogen wird mal 2 (Arbeitgeberanteil) und schon wissen Sie mit welchem Beitrag Sie ihr Niveau halten. M.E. ist die mündliche Beratung sinnvoller als der Brief, denn mehrere schriftliche Hochrechnungen in verschiedensten Variationen - da freut sich die Sachbearbeitung. Sie sehen, man kann da unterschiedlicher Ansicht sein.....:)
B´sonam 22.01.2015 | 14:56
In der ABS schwierig ?!?!? Nichts leichter als das..... Das dauert je Hochrechnung zwischen 2 und (maximal) 10 Minuten ;-)
=//=am 22.01.2015 | 14:57
@Schade Es geht nicht um das "Hinbekommen", aber die Beratung ist so oder so zeitaufwändig. Und vermutllich sind die Beratungsstellen bis ins Frühjahr hinein noch so ziemlich ausgebucht. Deshalb habe ich auf die Sachbearbeitung verwiesen. Es kommt ja auch auf das Alter von @Michael S. an. Ist er im "nahen Rentenalter" und eine Hochrechnung ist nur für z.B. 2 Jahre erforderlich, ist alles viel einfacher. Liegt der Altersrentenbeginn in ferner Zukunft, wird´s schon etwas umfangreicher, denn kann man freiwillige Beiträge hochrechnen? Weiß ich nicht. Außerdem ist es für einen Versicherten auch wichtig zu wissen, dass neben den Pflichtbeiträgen des ALG-I-Bezuges keine freiwilligen Beiträge entrichtet werden können. Dann ist es nix mit "Niveau halten".
B´sonam 22.01.2015 | 15:31
Antwort kurz und knapp : Ja, denn genau solche Anliegen werden tagtäglich in den Rentenberatungsstellen bearbeitet.
W*lfgangam 22.01.2015 | 19:39
Hallo B´son...meine Excel-Tabelle macht das im Sekundentakt *g Was mir an den ausgedruckten 'Kurzauskünften' mit punktgenauem Rentenbeginn/Rentenart allerdings schon seit Längerem aufgefallen/'sauer aufstößt' ist, dass sie nur die aktuell gespeicherten Zeiten enthalten und KEINE hochgerechneten Zeiten ...so was ist wertlos! ...es sei denn, der/die DRV-Berater/in hat da noch mit Hand Ergänzungen diesbezüglich vorgenommen - was selten bis gar nicht vorkommt. Und ich darf die 'richtige' Hochrechnung dann in 2-10 Min ergänzen ...Versicherte sind ja wie Wanderameisen ;-) Gruß w.
Gackiam 23.01.2015 | 00:24
Super Herzi-w.: Dein Beitrag ist m. E. Versichertenverhöhung in höchster Vollendung! Wie bist du eigentlich drauf? Ein Moralapostel, der sich insgeheim über die Versicherten lustig macht, weil er alles besser weis? Versicherte als Wanderameisen zu bezeichnen, die dir deinen schäbigen Lebensunterhalt finanzieren und ihre berechtigten Problemfragen hier erläutert haben möchten? Die Hilfe suchen? Jetzt hast du dich endgültig entlarvt. Pfui Teufel!
W*lfgangam 26.01.2015 | 21:20
ach Gacki, der Weg: Berater - DRV - Internet - Forum - wieder Berater - Forum - Internet - DRV - Stammtisch - und letztendlich Gacki-Analyse ...wo leben _Sie_ denn, dass nicht alle Möglichkeiten der Informationen abgegriffen werden können/dürfen, um zur bestmöglichen Entscheidung des/der Einzelnen zu gelangen?! Wenn Sie das hintergründig Positive in meinen Beiträgen nicht erkennen können/wollen (Wanderameisen sind ein wirklich intelligentes Völkchen), machen's halt weiter auf nur 'nutznießender' Ameisenbär ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026