Ihre Tante kann einen Widerspruch einlegen, damit die Widerspruchsfrist von einem Monat gewahrt wird und einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren, damit der Kollege dort die Angelegenheit nochmals prüfen kann.
Wenn die Berechnung richtig sein sollte, kann Ihre Tante den Widerspruch wieder zurücknehmen. Sollten die Rentenberechnung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geprüft werden sollen, ist ihr die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Beratungsstelle dabei behilflich, die notwendige Widerspruchsbegründung zu formulieren und leitet die Begründung an den Rentenversicherungsträger weiter.