Ihre Tante kann einen Widerspruch einlegen, damit die Widerspruchsfrist von einem Monat gewahrt wird und einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren, damit der Kollege dort die Angelegenheit nochmals prüfen kann.
Wenn die Berechnung richtig sein sollte, kann Ihre Tante den Widerspruch wieder zurücknehmen. Sollten die Rentenberechnung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geprüft werden sollen, ist ihr die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Beratungsstelle dabei behilflich, die notwendige Widerspruchsbegründung zu formulieren und leitet die Begründung an den Rentenversicherungsträger weiter.
In Ingolstadt gibt es einen Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung. Die Telefonnummer und die Anschrift können Sie auf folgender Seite der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html
Lassen Sie sich eine Vollmacht Ihrer Tante ausstellen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Eine generelle Aussage zu einer "Mindestrente" kann man nicht machen. Die von Ihnen genannte Rentenhöhe kann richtig sein, ich würde dies jedoch wenigstens im Rahmen eines Beratungsgespräches prüfen lassen.
Sollte bisher rentenrechtliche Zeiten unberücksichtigt geblieben, diese jedoch noch nachzuweisen sein, ist es auch jetzt noch möglich, einen "Überprüfungsantrag" zu stellen.
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