In der Tat brauchen Sie ein Programm, dass das Rentenrecht zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns berücksichtigt. Die Rentenversicherung hat so eins kostenlos... für ihre Sachbearbeitung.
Spass bei Seite: Prüfbar durch jeden selbst ist grundsätzlich der Versicherungsverlauf (Anlage zwei zum Rentenbescheid). Der muss alle rentenrechtlichen Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalls (nicht Rentenbeginn) und die Zeit darüber hinaus bis zum 55. Lebensjahr plus 20 Monate als Zurechnungszeit enthalten.
Ist das alles zutreffend berücksichtigt, ist in der Regel auch die Rente korrekt berechnet.
Unterstützung bei der Überprüfung und für erforderliche Anträge erhalten Sie (kostenlos) in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.