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Rentenberechnung und Prüfung

von klaus2014929.06.2008 | 11:55
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin heute 59 Jahre jung und bekomme seit 16 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich bin der Meinung das diese aber nicht stimmt. Daher suche ich eine gute aber auch verständliche Software (kostengünstig) mit welcher ich meine Rente neu berechnen und auch prüfen kann. Kann mir da jemand helfen? Gruß Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat brauchen Sie ein Programm, dass das Rentenrecht zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns berücksichtigt. Die Rentenversicherung hat so eins kostenlos... für ihre Sachbearbeitung.

Spass bei Seite: Prüfbar durch jeden selbst ist grundsätzlich der Versicherungsverlauf (Anlage zwei zum Rentenbescheid). Der muss alle rentenrechtlichen Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalls (nicht Rentenbeginn) und die Zeit darüber hinaus bis zum 55. Lebensjahr plus 20 Monate als Zurechnungszeit enthalten.

Ist das alles zutreffend berücksichtigt, ist in der Regel auch die Rente korrekt berechnet.

Unterstützung bei der Überprüfung und für erforderliche Anträge erhalten Sie (kostenlos) in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

12 Antworten

LSam 29.06.2008 | 12:09
Die DRV, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, bietet eine CD für unter 10€ an. Auch bei "RV-Win" kann man eine solche für 9€ und einige Cent, erwerben. Bei RV-Win kann man auch eine Beraterversion erwerben, mit denen auch Rentenberater und Anwälte arbeiten, die kostet aber ein Vielfaches der Normalverbraucherversion. Was die Verständlichkeit angeht, da sind Zweifel angebracht. Habe meine eigenen Versuche mit einer Beraterversion aufgegeben, da allen immanent ist, nur mit Masken zu arbeiten, man wird von einer Abfrage in die andere geleitet, man ersieht selbst nach Eingabe der Verdienste zunächst keine Bewertung, stellt Differenzen erst viel später fest und fängt an zu suchen. Hinzu kommen Einschränkungen des Herstellers, was das Programm alles noch nicht oder überhaupt nicht kann bzw. in welchen Fällen sich Differenzen zwischen der Berechnung der BfA und der von RV-Win ergeben, die auch eine Größe von einem halben Entgeltpunkt betragen können, auch mehr. Im Sinne von Kostengünstig ist vielleicht ein Hinweis auf Google-Suche hilfreich, dort einfach >Rente - Überprüfung< eingeben und daselbst klicken Wie immer Sie es bewerkstelligen, wünsche ich Ihnen Erfolg. Kann nur aus Erfahrung sagen, einfach ist`s jedenfalls nicht und wundern müssen Sie sich auch nicht, wenn Sie zu keinem übereinstimmenden Ergebnis kommen, die Materie ist zu komplex.
Agnesam 29.06.2008 | 13:40
Hallo, Sie werden kaum eine Sotware auf dem Markt finden, schon gar nicht eine kostengünstige. Die von LS erwähnte recht günstige Software hilft Ihnen nicht weiter, wenn Sie Ihre Rente berechnen - überprüfen - wollen. Sie beziehen seit 16 Jahren eine Rente. Die Berechnungsvorschriften haben sich seitdem mehrfach gändert. Die gängige Sotware berücksichtigt in der Regel aber nur das aktuelle Recht. Agnes
Mitleseram 29.06.2008 | 14:34
Wenn man Ihren Tipp befolgt und bei "Google" den Suchbegriff "Rente - Überprüfung" eingibt und genau das dann auch anklickt, gelangt man zu der Homepage eines kommerziellen Dienstleisters für Rentenüberprüfungen namens Lothar Schreiter. Ist es einfach nur Zufall, dass Ihr Nickname ("LS") aus den Initialen des Herrn Schreiter besteht, oder sind Sie vielleicht sogar der Selbige? Falls ja, dann spielen Sie bitte gleich mit offenen Karten! (Ist Werbung in diesem Forum überhaupt zulässig?) (Nannten Sie sich hier nicht sogar schon mal "Rentenüberprüfer" bzw. "Lotscher"?)
LSam 29.06.2008 | 14:50
Werter User Mitleser, es bedarf keiner großen Recherchen und kriminalistischer Fähigkeiten um zu dieser Erkenntnis zu gelangen. Bin Stolz darauf in Deutschland der Einzige dieser Art zu sein und auch darauf, der preiswerteste zu sein, wie man auf meiner Homepage feststellen wird. 8000 - 12000 Hits je Monat auf meine Seite sagen alles. Und wenn hier die Kostengünstigkeit gefragt wird, ist, so meine ich, der Hinweis gerechtfertigt.
Peteram 29.06.2008 | 20:23
Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten, das die Erfahrungen und Berechnungen von "Lotscher" unübertroffen korrekt sind. Das Entgelt dafür ist TOP-günstig! Frag mal bei einem Rentenberater nach. Das Erstgespräch kostet schon allein ein Vielfaches !!
Rosannaam 01.07.2008 | 00:22
Also, werter Klaus 20149, ich muss ehrlich gesagt immer schmunzeln, wenn jemand nach 16 Jahren (!) Rentenbezug ganz plötzlich Zweifel an der Höhe seiner Rente bekommt.... Was ist denn der Grund Ihrer plötzlichen Zweifel? Haben Sie Ihren Versicherungsverlauf schon einmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft? Ich kann Ihnen dies nur empfehlen. Ansonsten stimme ich den anderen Usern und dem Experten zu. Wenn Sie alles insoweit überprüft haben und tatsächlich Unregelmaßigkeiten feststellen sollten, können Sie dies am einfachsten und kostengünstigsten bei der zuständigen DRV abklären (lassen). Sollte z.B. ein Entgelt fehlerhaft sein (was zu beweisen wäre), wird auf formlosen Antrag die Rente nach § 44 SGB X überprüft und evtl. längstens 4 Jahre zurück neu berechnet. Ist alles richtig im Versicherungsverlauf gespeichert, wird wohl nix aus einer Neuberechnung. MfG Rosanna.
Happyam 01.07.2008 | 10:53
Hallo Klaus, da Sie sich bislang nicht weiter geäußert haben, gehe ich davon aus dass Ihre Frage beantwortet wurde. Trotzdem würde es mich interessieren, warum Sie meinen Ihre Rente sei falsch berechnet? Welcher Berechnungsfehler liegt denn vor? Vielleicht können Sie sich das Geld für die Software sparen, wenn Sie uns sagen was "falsch" ist. MfG Happy
klaus20149am 01.07.2008 | 13:38
Hallöchen, also ich habe erfahren, das mir ein Pauschbetrag in Höhe von 720,00 Euro wegen 60% Schwerbehinderung zusteht. Diesen Betrag beziehungsweise vermerk vermisse ich. Dies würde dann bedeuten, das mir die ganze Jahre dieser Betrag entgangen ist und somit die Berechnung eben falsch ist. Gruß Klaus
Happyam 01.07.2008 | 14:04
Lieber Klaus, jetzt bin ich echt platt! Ich beschäftige mich nun schon seit 18 Jahren mit der Deutschen Rentenversicherung, aber von einem Pauschbetrag hinsichtlich einer Schwerbehinderung habe ich noch nie gehört!! Ich weiß nicht von wem Sie diese Information erhalten haben, aber für mich klingt das sehr nach "Stammtisch". Grundsätzlich hat eine Schwerbehinderung überhaupt keinen Einfluss auf den Bezug/die Bewilligung einer EU-Rente (heute EM-Rente). Stellen Sie sich mal vor, dass diese Renten nur Menschen erhalten können, bei denen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde... Es gibt keine EU-Pauschalrente "nur" weil eine Schwerbehinderung vorliegt. Das gab es auch noch nie!!! Zumindest nicht bei der DRV. Wenn Sie sich Ihre Frage nochmal durch den Kopf gehen lassen, dann erkennen Sie selbst die Unlogik darin. Versprochen. Die Renten werden ja immer anhand der Beitragsjahre und beitragsfreien Jahre errechnet. Stellen Sie sich mal vor, Sie erhalten 720.- Euro Rente, weil Ihre Jahre genau diese Summe ergeben und ein anderer Versicherte erhält genauso viel, obwohl er nur 5 Jahre belegt hat. Aber er hat ja eine Schwerbehinderung und darum erhält er die selbe Rentenhöhe wie Sie. Das ist doch total ungerecht und daher auch nicht möglich! MfG Happy
@Redaktionam 01.07.2008 | 14:18
Ich sehe das ähnlich wie Mitleser... Ich finde es ehrlich gesagt auch äußerst bedenklich, wenn auf einer Seite der DRV ein privater (kostenpflichtiger !) Rentenberater Eigenwerbung betreibt... Private Anbieter /Produkte dürfen ja auch (namentlich) nicht empfohlen werden... Wie gesagt, äußerst bedenklich...
Realistam 01.07.2008 | 14:43
Sie meinen ganz offensichtlich Ihren STEUERFREIBETRAG in Höhe von 720 €, den Sie sich auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen können! Das ist aber nur für Arbeitnehmer interessant und hat mit Ihrer Rente absolut nichts zu tun!
klaus20149am 03.07.2008 | 09:49
Hallöle, lange hat es gedauert, aber nun wurde meine Frage beantwortet, aber leider nicht in diesem Forum. Die Pauschale bei einer Schwerbehinderung, bezieht sich auf Rente, welche versteuert werden müssen, hier kommt dann z.B. bei 60% Behinderung ein Steuerfreibetrag in Höhe von 750,00 Euro in Anrechnung. Mehr Prozente mehr Befreiung.... Aber das ändert nichts daran, das ich nach wie vor meine Rente nachrechnen möchte. Irgendwie und Irgendwo werde ich schön fündig werden. Trotz allem Danke für Eure Bemühungen. Gruß Klaus
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