Nun habe ich nach Rentenantrag meinen Bescheid bekommen. Ich kann die von mir geleistete Sonderzahlung zum Ausgleich meines früheren Renteneintritts nicht finden. In welcher Form ist sie in eingerechnet bzw. aufgeführt ? Gruß, Josef
Hallo,
wenn Sie Ausgleichszahlungen gem. § 187 a SGB VI geleistet haben, sehen Sie dies in der Aufstellung der Entgeltpunkte in Ihrem Rentenbescheid. Hier müssten Entgeltpunkte aufgeführt sein mit dem Zusatz "Ausgleich Rentenminderung".
Sofern Sie dies im Rentenbescheid nicht finden, können Sie gerne in einer Beratungsstelle mit Ihrem Bescheid und dem Überweisungsbeleg Ihrer Bank zur Ausgleichszahlung vorsprechen. Die Berater werden die "Ausgleichs-Punkte" finden oder - sofern noch nicht im Rentenkonto verbucht, aber bei der Rente zu berücksichtigen - eine Neuberechnung der Rente unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung für Sie beantragen..
Danke für die schnelle Antwort und im Bescheid steht: "Zuschlag aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters + 1,3492 Punkte". Das wird es sein. Gruß, Josef (ohne Maria)