Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbescheid erhalten

von Berny13.07.2016 | 14:04
2789 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe gestern den Rentenbescheid erhalten. Unter Weitere Hinweise Was ist mit dem Zuschuss zu meinem Krankenversicherungsbetrag? steht: Über ihren Antrag auf Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten Sie in Kürze eine weitere Mitteilung. Wie lange dauert dies etwa? Was wird da noch geprüft. KVdR kommt bei mir nicht in Frage. Bin bisher Familienversichert in der GKV. Danke für Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berny,

fragen Sie doch bitte mal Ihre Krankenkasse was die der RV mitgeteilt hat. Über die mögliche KV-Pflicht bei Rentenbezug entscheidet immer eine gesetzliche Krankenkasse.

Sollten Sie privat kv sein, wird vermutlich auf Angaben zur Höhe Ihrer Beitragszahlung gewartet. Dauer ??

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Schadeam 13.07.2016 | 14:07
Und wer im Forum soll das wissen? Keiner der hier Antwortenden bearbeitet doch Ihren Vorgang. Die Durchwahlnummer der Sachbearbeitung steht doch auf dem Rentenbescheid. Ein kurzer Anruf dort und Sie sind schlauer.
=//=am 13.07.2016 | 14:11
"KVdR kommt bei mir nicht in Frage. Bin bisher Familienversichert in der GKV." Genau das muss vermutlich von der gesetzlichen KK noch bestätigt werden. Das kann noch JAHRE dauern. :-) :-) Nein, es steht doch da: in Kürze! Warten Sie´s halt ab.
Herz1952am 13.07.2016 | 14:31
In Kürze bedeutet bei den Behörden wenige Tage bis mehrere Monate.
Konrad Schießlam 13.07.2016 | 15:07
Sie schreiben ja, dass nicht privat versichert sind. Gehe davon aus, die Voraussetzung für die gesetzliche sind erfüllt, dies gilt auch für Familien Ver- sicherte Als gesetzlich Pflichtversicheter wird Ihr ungleicher Hälfteanteil von der Bruttorente ein- behalten und an die Krankenkasse überwiesen, ein ganz normaler Vorgang. MfG.
Fritzam 13.07.2016 | 16:01
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Über ihren Antrag auf Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten Sie in Kürze eine weitere Mitteilung.
In Kürze bedeutet bei den Behörden wenige Tage bis mehrere Monate.
Herz1952, lassen Sie doch bitte in Zukunft Ihre unqualifizierten Kommentare, die will keiner hier aus dem Forum wissen :-( Sie schreiben nur großen Mist der keinem weiter hilft.
Romanam 13.07.2016 | 16:05
Ich verstehe hier die Aussagen nicht ganz. Berny hat doch ganz normal gefragt, und genau erklärt das die KVdR geprüft wurde, und jetzt in der Familienversicherung ist. Da kann doch der Experte nicht fragen, ob er evt. PKV versichert ist. Einer Familienversicherung schließt sich automatisch eine Freiwwillige GKV an, wenn die KVdR nicht möglich ist. Nur warum soll das jetzt schon wieder ewig dauern.
Andre*sam 13.07.2016 | 16:25
Zitat von Roman anzeigenausblenden
Die Frage von Berny ist widersprüchlich. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten nur privat Versicherte. Auch schreibt er lediglich, dass er bisher in der Familienversicherung ist. Bei Rentenbezug ist dies nur bei Renten möglich, die unterhalb dem Grenzbetrag von 405 Euro monatlich sind. Wenn die KVdR nicht möglich ist und die Rente zu hoch für die Familienversicherung ist, dann bleibt nur die private Krankenversicherung.
Herz 1952am 13.07.2016 | 17:34
Was will kleines Fritzchen?
Lisam 13.07.2016 | 18:21
Oh man, einige Beiträge hier sind ja schon wieder sehr sinnvoll... Wenn Sie wie Sie geschrieben haben, die Pflichtversicherung ausgeschlossen ist und die Krankenkasse Sie als familienversichert gemeldet hat, sollten Sie in den nächsten Tagen einen Ablehnungsbescheid bekommen. Sie haben allerdings so kleine wenns und abers eingestreut, weswegen die Antwort des Experten durchaus angemessen ist. Denn "Bin bisher Familienversichert" sind Sie dass denn jetzt noch mit dem Rentenbezug? Oder fallen Sie da raus und müssen sich selber freiwillig versichern. Was eben die Frage nach gesetzlicher oder privater Krankenkasse aufwirft. Sie können einfach 4-6 Wochen warten und dann mal nach dem Sachstand fragen. Ansonsten können Sie auch bei der Krankenkasse nachfragen, wie weit die sind, ob Sie nun freiwillig oder familienversichert sind und ob dies schon gemeldet wurde. Oder auch jetzt schon bei der DRV nachfragen. Egal was Sie machen, hier kann Ihnen keiner die Frage beantworten. MfG Lis
W*lfgangam 13.07.2016 | 18:16
Zitat von Andre*s anzeigenausblenden
...huch, noch so ein Auskenner ;-) Hallo Andre*s, Hallo Berny, die Aussagen sind doch eindeutig, keine KVdR möglich - weil Vorversicherungszeit (9/10) nicht erfüllt - dafür aber aktuell in der _GKV_ familienversichert. Künftig, mit Rente, raus der Familienversicherung GKV (weil Rente zu hoch), nur freiwillige GKV möglich. UND dafür gibt es natürlich auch den Beitragszuschuss, da Berny 'Selbstzahler' ist. Vielleicht war die DRV einfach zu schnell mit dem Bescheid - hey, es geht hier um 'Laufzeiten' ;-) - warum auf die trödelige KK warten (auch die braucht manchmal 1-2 Monate für die KV-Meldung an die DRV). Bescheid raus, das mit dem Zuschuss regeln 'wir' im Folgebescheid - in 1-2 Monaten ist das erledigt. Gruß w.
Herz1952am 14.07.2016 | 07:46
Zitat von Fritz anzeigenausblenden
In Kürze bedeutet bei den Behörden wenige Tage bis mehrere Monate.
Herz1952, lassen Sie doch bitte in Zukunft Ihre unqualifizierten Kommentare, die will keiner hier aus dem Forum wissen :-( Sie schreiben nur großen Mist der keinem weiter hilft.
Vorsicht Fritz! Wir sind viele (smile)
miram 15.07.2016 | 14:03
Ist doch klar, eigene Rente auch eigenen Krankenkassenbeitrag. Da wird keiner verschont. Auf jede Rente muss KKbeitrag bezahlt werden und wenn man 2 oder 3 Renten hat, muss man 2 oder 3 Beträge bezahlen.
Herz1952 der Richtigeam 15.07.2016 | 14:50
Was die KK betreiben ist "Abzocke" übelster Sorte. Einmal Beiträge reicht denen nicht aus. Ob ich EM-Rentner bin und mein geld "zusammenhalten" muss ist denen total egal
Lisam 15.07.2016 | 20:14
Genau... und wenn einer 3 Renten mit je 600 EUR bekommt = 1800 EUR muss dann nur von einer Rente mit 600 EUR Beiträge zahlen und der andere mit einer Rente von 1800 EUR muss dann von den 1800 EUR die Beiträge zahlen oder wie? Manchmal frage ich mich was Sie gefrühstückt haben Oo
Jojoam 16.07.2016 | 08:13
Die Frage hier ist doch, warum kann die DRV dem guten Mann die 7.3 Zuschuss zu seiner Rente noch nicht noch nicht gewähren. Der Mann hat doch den Antrag zum Zuschuss gestellt, und wenn die KVdR nicht in Frage kommt, wird er freiwilliig versichert und erhält den Zuschuss. Der Rest wird doch bei freiwilliger Versicherung nur noch mit der Krankenkasse geklärt.
Lisam 16.07.2016 | 11:34
Jojo, lies den ersten Beitrag noch mal. Der TE hat nichts von freiwilliger Versicherung geschrieben. Sondern, dass er aktuell familienversichert ist. Wenn das so bleibt, bekommt er keinen Beitragszuschuss, sondern einen Ablehnungsbescheid. Hätte die Krankenkasse bereits eine freiwillige Versicherung gemeldet, wäre der Beitragszuschuss auch bei der Rentenbewilligung dabei gewesen.
Jojoam 16.07.2016 | 12:13
Ich gehe davon aus, dass der Mann eine Rente bekommt die höher als die Beitraggrenze der Familienversicherung ist. Ansonsten ist doch klar, dass man in der Familienversicherung bleibt, und die Frage sich erübrigt hätte. Also gehen wir davon aus: Bisher Familienversichert Jetz Rente größer 405 € KVdR nicht möglich da 9/20 Regelung nicht erfüllt. Daher nur freiwillige Versicherung in der GKV möglich (da die sich nach nEnde Familienversicherung anschließt). Dabie reicht ein einziger Tag Familienversicherung schon aus. Was muss da die Rentenversicherung abwarten. um einen Zuschuss von 7,3 % zu gewähren.
Lisam 16.07.2016 | 12:40
Na zum Beispiel die Meldung der Krankenkasse ;-) Die wissen doch noch gar nicht, wie viel Rente er bekommt, bevor der Rentenbescheid erteilt ist. D.h. es wird wahrscheinlich erst nur die Familienversicherung gemeldet und anschließend wenn die Rente über der Grenze liegt die freiwillige Versicherung gemeldet. Und Deine Annahme mit der Höhe kann auch nach hinten losgehen. Männer die ewig selbständig waren z.b. bekommen trotzdem nicht viel Rente ;-) Irgendeinen Grund wird es wohl geben, dass er vor Rentenbeginn bereits familienversichert war, da kommt man ja auch nicht so mit viel Einkommen rein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026