Guten Tag, angeljustus,
den Ausführungen von "´bekiss" kann uneingeschränkt gefolgt werden.
Zusammenfassend kann nochmals gesagt werden, dass die ärztliche Beurteilung als sozialmedizinische Gesamtschau von der Sachbearbeitung abschließend zu bewerten ist. D.h. nur im Ausnahmefall - der bei Ihnen demnach wohl nicht gegeben ist - wird von der Regel "Zeitrente" abgewichen.