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Experten-Antwort

Rentenbescheid und Nachzahlung

von Rudi22.10.2011 | 09:43
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anfang des Monats erhielt ich nun meinen Rentenbescheid (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) mit Beginn 01.10. Was mich ein wenig irritiert ist allerdings der Hinweis, dass die Nachzahlung 1.10. – 31.10. vorläufig nicht ausgezahlt wird da zunächst Ansprüche anderer Stellen geklärt werden müssen. Was heißt das denn finanziell im Klartext. Musste ich doch zunächst den Oktober daselbst überbrücken, da die bisherigen SGB II Leistungen bereits als Vorschussleistung im September endeten und die Rente als rückwirkende Leistung immer zum Monatsende gezahlt wird. Also wann bekomme ich denn die erste reguläre Rentenzahlung überwiesen, denn die Prüfung ob noch Ansprüche des SGB II Leistungsträger bestehen, kann doch bis zu einem halben Jahr dauern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Ihre Rente erst Ende September bewilligt wurde, kann die laufende Zahlung leider erst im November beginnen. Deshalb ist für Oktober eine Nachzahlung entstanden. Sie können Ihren zuständigen Sachbearbeiter fragen, ob inzwischen alle erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung der Nachzahlung vorliegen.

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17 Antworten

öhaam 22.10.2011 | 11:13
Zitat von Krämers anzeigen
Krämers schrieb

Noch einmal :

Wenn ihre Altersrente erst ab 1.10. läuft gibt es KEINE Nachzahlung. Warum auch ? Sie haben ja bis 30.9. gar keinen Rentenanspruch. Warum sollte also die RV da etwas nachzahlen, worauf es gar keinen Anspruch ihrerseits gibt ??

Außerdem haben doch wie Sie selbst schreiben zum Ende September alle anderen Leistungsträger ihre Zahlungen - zu recht dann - eingestellt. Da überschneidet sich doch gar keine andere Zahlungen mit ihrer Rente.. Was soll dann mit wem bitte verrechnet werden?

Wahrscheinlich steht der von ihnen zitierte Absatz auf dem Rentenbscheid auf jedem Rentenbescheid und ist lediglich als Info gedacht für diejenigen auf die das dann zutrifft.

Sie bekommen also auf jeden Fall jetzt Ende Oktober die 1. laufende Rente ausgezahlt. Zu " übebrücken " haben Sie also dann lediglich noch 1 Woche und nicht Wochen oderr sogar Monate.

Und ja, eine Bekannte hat vor ca. 2 Wochen ihren EM Bescheid bekommen und schon AM NÄCHSTEN Tag hat die Krankenkasse telef. Bescheid gegeben , das sofort ( noch am selben Tage ! ) deren Abrechnung am die RV rausgeht. Die verbleibende Nachzahlung ist auch vor ein paar tagen bereits auf ihrem Konto eingegangen ! Das ging also super schnell und völlig problemlos.

JEDE Institution ( sei es Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder sonst wer ) ist betrebt schnell an ihr Geld zu kommen und erstellt darum die Abrechnung mit der RV schon iim ureigenem Interesse schnellstens. Es ist natürlich dabei von Vorteil wenn der EM-Rentner/Altesrentner SELBST sofort Kontakt mit dem jeweiligen Träger aufnimmt und ihn 1. vom Rentenbescheid informiert und 2. dabei freundlich aber bestimmt etwas Druck macht und darum bittet das so schnell wie möglich mit der RV anbgerechnet wird.

Es ist also nicht korrekt einfach zu behaupten das soclhe Abrechnungen zwischen den Leistungsträgern immer viele Wochen oder sogar Monate dauern. Wenn dies mal der Fall ist , handelt es ich um einenabsoluten Einzelfall , wo irgendwelche Probleme oder Ungereimtheiten erst zu klären sind. Im Normalfall dauern diese Abrechnungen jedenfalls nur ganz wenige Wochen.

Schön, dass die Optimisten nie aussterben! Manche KK, manches Jobcenter etc. brauchen schon mal 4-6 Wochen, um die Nachzahlung abzurechnen. Zudem kann der Renten-Service eine lfd. Rentenzahlung auch nur mit 6 Wichen Vorlauf erfassen und einrichten ;-) So müssen leider auch die auf Ihr Geld (unnötig lange) warten, welchen das Geld von Anfang an selbst zusteht!
Rudiam 22.10.2011 | 11:59
Danke für die Antwort Rentenbescheid datiert 28.09. mit Rentenbeginn 01.10.2011. Dann auf Blatt 1 vom Rentenbescheid der Hinweis; „Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt“ sowie auf eines der Folgeblätter der Text: Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt. Zunächst sind Ansprüche andrer Stellen zu klären (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, Arbeitgeber, vergleichbar Stellen im Ausland, Versicherungsträger im Ausland). Sobald die Höhe der Ansprüche bekannt ist, rechnen wir die Nachzahlung ab. Sobald bekannt, ist doch relativ. Vor allen was mich dabei nun zum Vorenthalt nervt, ist doch die m.E. mögliche Tatsache, dieses hätte bereits im Zuge der Antragsbearbeitung geprüft werden können. Denn eine rechtzeitig Rentenantragstellung erfolgte allemal.
Krämersam 22.10.2011 | 10:45
Die Rente wird immer nachschüssig gezahlt. Das heisst in ihrem Falle erfogt die 1. Rentenzahlung dann Ende Oktober. Konkret am 31.10. in den alten Bundenländern und bereits am 28.10. in den neuen Bundesländern, weil dort ja am 31.10. Feiertag ist . Und eine Verrechnung der Nachzahlung mit anderen Stellen wie der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse geht heutzutage sehr schnell. Das dauert max. bis zu 2 Wocehn und nicht Monate. Dem EDV Zeitalter sei Dank dafür ! Ich frage mich allerdings woher bei ihnen überhaupt eine " Nachzahlung " entsteht wenn Sie erst ab Oktober ( 1.10. ) den Anspruch auf Altersrente haben...Das kann dann ja gar nicht sein.
Rudiam 22.10.2011 | 12:14
4 - 6 Wochen warten? Evtl. auch noch länger?? Kann man nicht einen Vorschuss beantragen?
Rudiam 22.10.2011 | 12:31
mit dem Froh- und Dankbarsein bzgl. Rentenanspruch und deren pünktlichen Zahlung sehe ich etwas anders
Frank01am 22.10.2011 | 14:14
Können Sie nicht einen Monat überbrücken? Dispo z.b. oder Sparbuch! Gar nichts zur Seite gelegt?
Rudiam 22.10.2011 | 15:10
Hallo Richard Löwenherz richtig erkannt - wo von und vor allen nun für wie lange. Ging ich doch vom naiven Glauben aus, lediglich einen Monat "überbrücken" zu müssen und dann nun im Rentenbescheid der Hinweis; sobald bekannt, dann erfolgt Nachzahlung
Frank01am 22.10.2011 | 16:41
Warum es wird lt. Ihren Angaben der Okt. einbehalten aber bereits der Nov. wird ausbezahlt! Also wissen Sie doch welchen Zeitraum Sie überbrücken müssen! Wenn es nichts zu verrechnen gibt und das ganze nur eine Vorsichtsmaßnahme des DRV ist lässt sich doch über ALG II abmildern oder gehen Sie ins Jobcenter bzw. Sozialamt da müssten Sie ja dann ein Ausgleich erhalten den Sie dann später eben zurückzahlen müssen bzw. vom Amt einbehalten wird! Also ich habe bei meiner Umwandlung von einer Bu in eine EU-Rente 3 Monate gewartet!
Krämersam 22.10.2011 | 16:59
Noch einmal : Wenn ihre Altersrente erst ab 1.10. läuft gibt es KEINE Nachzahlung. Warum auch ? Sie haben ja bis 30.9. gar keinen Rentenanspruch. Warum sollte also die RV da etwas nachzahlen, worauf es gar keinen Anspruch ihrerseits gibt ?? Außerdem haben doch wie Sie selbst schreiben zum Ende September alle anderen Leistungsträger ihre Zahlungen - zu recht dann - eingestellt. Da überschneidet sich doch gar keine andere Zahlungen mit ihrer Rente.. Was soll dann mit wem bitte verrechnet werden? Wahrscheinlich steht der von ihnen zitierte Absatz auf dem Rentenbscheid auf jedem Rentenbescheid und ist lediglich als Info gedacht für diejenigen auf die das dann zutrifft. Sie bekommen also auf jeden Fall jetzt Ende Oktober die 1. laufende Rente ausgezahlt. Zu " übebrücken " haben Sie also dann lediglich noch 1 Woche und nicht Wochen oderr sogar Monate. Und ja, eine Bekannte hat vor ca. 2 Wochen ihren EM Bescheid bekommen und schon AM NÄCHSTEN Tag hat die Krankenkasse telef. Bescheid gegeben , das sofort ( noch am selben Tage ! ) deren Abrechnung am die RV rausgeht. Die verbleibende Nachzahlung ist auch vor ein paar tagen bereits auf ihrem Konto eingegangen ! Das ging also super schnell und völlig problemlos. JEDE Institution ( sei es Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder sonst wer ) ist betrebt schnell an ihr Geld zu kommen und erstellt darum die Abrechnung mit der RV schon iim ureigenem Interesse schnellstens. Es ist natürlich dabei von Vorteil wenn der EM-Rentner/Altesrentner SELBST sofort Kontakt mit dem jeweiligen Träger aufnimmt und ihn 1. vom Rentenbescheid informiert und 2. dabei freundlich aber bestimmt etwas Druck macht und darum bittet das so schnell wie möglich mit der RV anbgerechnet wird. Es ist also nicht korrekt einfach zu behaupten das soclhe Abrechnungen zwischen den Leistungsträgern immer viele Wochen oder sogar Monate dauern. Wenn dies mal der Fall ist , handelt es ich um einenabsoluten Einzelfall , wo irgendwelche Probleme oder Ungereimtheiten erst zu klären sind. Im Normalfall dauern diese Abrechnungen jedenfalls nur ganz wenige Wochen.
Rudiam 22.10.2011 | 18:05
Danke für den Beitrag, na dann will ich mal hoffen, dass es sich lediglich um einen Standardtext handelt dem halt seitenfüllend und zur Irritation allen Neurentner mitgeteilt wird.
Myriam 23.10.2011 | 11:13
ALG II sollte zuletzt Ende September für Oktober gezahlt worden sein, die haben dann Erstattungsansprüche für Oktober. Zur Überbrückung des 1. Monats der Rentenzahlung steht Ihnen ein Darlehen des Sozialamtes zu.
Rudiam 23.10.2011 | 11:35
Anspruch auf ALG 2 wird durch Bewilligung der Rente beendet. (§ 7 Abs. 4 SGB II) in meinem Fall also 30.09. Rentenanspruch lt. Bescheid 01.10. Für den Überbrückungsmonat besteht die Möglichkeit ein Darlehn beim Sozialamt gemäß § 37 SGB XII zu stellen. Aber auch dieses bezieht sich auf eine Monat und dann?
Batrixam 23.10.2011 | 22:25
Zitat von Krämers anzeigen
Krämers schrieb

Noch einmal :

Wenn ihre Altersrente erst ab 1.10. läuft gibt es KEINE Nachzahlung. Warum auch ? Sie haben ja bis 30.9. gar keinen Rentenanspruch. Warum sollte also die RV da etwas nachzahlen, worauf es gar keinen Anspruch ihrerseits gibt ??

Außerdem haben doch wie Sie selbst schreiben zum Ende September alle anderen Leistungsträger ihre Zahlungen - zu recht dann - eingestellt. Da überschneidet sich doch gar keine andere Zahlungen mit ihrer Rente.. Was soll dann mit wem bitte verrechnet werden?

Wahrscheinlich steht der von ihnen zitierte Absatz auf dem Rentenbscheid auf jedem Rentenbescheid und ist lediglich als Info gedacht für diejenigen auf die das dann zutrifft.

Sie bekommen also auf jeden Fall jetzt Ende Oktober die 1. laufende Rente ausgezahlt. Zu " übebrücken " haben Sie also dann lediglich noch 1 Woche und nicht Wochen oderr sogar Monate.

Und ja, eine Bekannte hat vor ca. 2 Wochen ihren EM Bescheid bekommen und schon AM NÄCHSTEN Tag hat die Krankenkasse telef. Bescheid gegeben , das sofort ( noch am selben Tage ! ) deren Abrechnung am die RV rausgeht. Die verbleibende Nachzahlung ist auch vor ein paar tagen bereits auf ihrem Konto eingegangen ! Das ging also super schnell und völlig problemlos.

JEDE Institution ( sei es Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder sonst wer ) ist betrebt schnell an ihr Geld zu kommen und erstellt darum die Abrechnung mit der RV schon iim ureigenem Interesse schnellstens. Es ist natürlich dabei von Vorteil wenn der EM-Rentner/Altesrentner SELBST sofort Kontakt mit dem jeweiligen Träger aufnimmt und ihn 1. vom Rentenbescheid informiert und 2. dabei freundlich aber bestimmt etwas Druck macht und darum bittet das so schnell wie möglich mit der RV anbgerechnet wird.

Es ist also nicht korrekt einfach zu behaupten das soclhe Abrechnungen zwischen den Leistungsträgern immer viele Wochen oder sogar Monate dauern. Wenn dies mal der Fall ist , handelt es ich um einenabsoluten Einzelfall , wo irgendwelche Probleme oder Ungereimtheiten erst zu klären sind. Im Normalfall dauern diese Abrechnungen jedenfalls nur ganz wenige Wochen.

Oh man, warum können sich die Leute mit Ihrem "Halbwissen" hier nicht ein wenig zurückhalten??? Wenn in dem Bescheid steht, dass sich für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.10. ein Nachzahlung ergeben hat, dann ist das auch so! ES IST KEIN STANDARTSATZ, DER BEI JEDEM DRIN STEHT!!! Das hängt damit zusammen, dass der RentenService (zahlt für die RV die Renten aus) zur Anweisung der laufenden Zahlung ca. 6 Wochen Vorlauf benötigt. Wenn der Bescheid also Ende September erstellt worden ist (und auch dann geht erst die Anweisung an den RentenService raus!), dann kann die laufende Zahlung nicht mehr zu Ende Oktober für Oktober erfolgen. Der Monat Oktober wird also im Rahmen der Nachzahlung ausgezahlt und im Bescheid steht mit Sicherheit auch auf der ersten Seite, dass die Rente am 01.10.2011 beginnt, die laufende Zahlung jedoch erst am 01.11.2011 beginnt! Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dann ist die RV verpflichtet, diese einzubehalten, bis sicher ist, dass keine anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Sozialamt etc.) Erstattungsansprüche geltend machen. Stellen, wie zum Bespiel das Sozialamt zahlen oftmals bis zur Bewilligung der Rente per Bescheid. Hier ist der Bescheid erst am 28.09. erstellt worden. Bis der Bescheid über den Versicherten das Sozialamt erreichen würde, wäre die Zahlung des Sozialamtes für den Monat Oktober (im Voraus) ggf. bereits ausgezahlt. Dieser Betrag ist mit der zunächst einbehaltenen Oktoberrente zu verrechnen. Am schnellsten erhalten Sie die Zahlung für Oktober, wenn Sie von der Stelle, von der Sie bis zum 30.9. Leistung erhalten haben eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass für Oktober keine Leistungen mehr gezahlt worden sind. Diese reichen Sie am Besten bei der RV ein und bitten um schnellstmögliche Abrechnung... Oder Sie beantragen für die Zeit bis zur ersten Auszahlung durch die RV Sozilhilfe und überlassen die Abrechnung/ Verrechnung den Trägern...
DarkKnight RVam 24.10.2011 | 09:39
Danke Batrix, der erste Beitrag zu diesem Thema, der Rudi helfen kann. Mit der erneuten Beantragung von Sozialhilfe oder Ähnlichem wäre ich aber vorsichtig, weil es sein, kann, dass wenn die Träger untereinander wieder etwas regeln, die laufende Zahlung nicht aufgenommen wird. Rudi müsste seinem RV-Träger umgehend Bescheid geben, dass er eine Leistung beantragt hat. Die beste Lösung ist, sich beim ALG II Träger eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, aus der hervorgeht, dass letztmals Anfang September die Leistung für September 2011 gezahlt wurde und arüber hinaus nicht mehr. Diese dann zu RV-Träger mit der Bitte um Abrechnung der Nachzahlung schicken. Aber vorher auf jeden Fall beim RV-TRäger nachfragen, ob die Mitteiliung des ALG II Trägers bereits vorliegt. Wenn nicht, FAX-Numemr geben lassen und den ALG II Träger dann bitten, dass die Mitteilung vorab an den RV-Träger gefaxt wird. Das sollte die Abrechnung beschleunigen!
--//--am 24.10.2011 | 10:05
Zitat von Batrix anzeigen
Batrix schrieb

Oh man, warum können sich die Leute mit Ihrem "Halbwissen" hier nicht ein wenig zurückhalten???

Wenn in dem Bescheid steht, dass sich für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.10. ein Nachzahlung ergeben hat, dann ist das auch so! ES IST KEIN STANDARTSATZ, DER BEI JEDEM DRIN STEHT!!!

Das hängt damit zusammen, dass der RentenService (zahlt für die RV die Renten aus) zur Anweisung der laufenden Zahlung ca. 6 Wochen Vorlauf benötigt. Wenn der Bescheid also Ende September erstellt worden ist (und auch dann geht erst die Anweisung an den RentenService raus!), dann kann die laufende Zahlung nicht mehr zu Ende Oktober für Oktober erfolgen.

Der Monat Oktober wird also im Rahmen der Nachzahlung ausgezahlt und im Bescheid steht mit Sicherheit auch auf der ersten Seite, dass die Rente am 01.10.2011 beginnt, die laufende Zahlung jedoch erst am 01.11.2011 beginnt!

Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dann ist die RV verpflichtet, diese einzubehalten, bis sicher ist, dass keine anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Sozialamt etc.) Erstattungsansprüche geltend machen.

Stellen, wie zum Bespiel das Sozialamt zahlen oftmals bis zur Bewilligung der Rente per Bescheid. Hier ist der Bescheid erst am 28.09. erstellt worden. Bis der Bescheid über den Versicherten das Sozialamt erreichen würde, wäre die Zahlung des Sozialamtes für den Monat Oktober (im Voraus) ggf. bereits ausgezahlt. Dieser Betrag ist mit der zunächst einbehaltenen Oktoberrente zu verrechnen.

Am schnellsten erhalten Sie die Zahlung für Oktober, wenn Sie von der Stelle, von der Sie bis zum 30.9. Leistung erhalten haben eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass für Oktober keine Leistungen mehr gezahlt worden sind. Diese reichen Sie am Besten bei der RV ein und bitten um schnellstmögliche Abrechnung...

Oder Sie beantragen für die Zeit bis zur ersten Auszahlung durch die RV Sozilhilfe und überlassen die Abrechnung/ Verrechnung den Trägern...

Noch einmal : Wenn ihre Altersrente erst ab 1.10. läuft gibt es KEINE Nachzahlung. Warum auch ? Sie haben ja bis 30.9. gar keinen Rentenanspruch. Warum sollte also die RV da etwas nachzahlen, worauf es gar keinen Anspruch ihrerseits gibt ?? ... Wahrscheinlich steht der von ihnen zitierte Absatz auf dem Rentenbscheid auf jedem Rentenbescheid und ist lediglich als Info gedacht für diejenigen auf die das dann zutrifft. Sie bekommen also auf jeden Fall jetzt Ende Oktober die 1. laufende Rente ausgezahlt. Zu " übebrücken " haben Sie also dann lediglich noch 1 Woche und nicht Wochen oderr sogar Monate.
Oh man, warum können sich die Leute mit Ihrem "Halbwissen" hier nicht ein wenig zurückhalten??? Wenn in dem Bescheid steht, dass sich für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.10. ein Nachzahlung ergeben hat, dann ist das auch so! ES IST KEIN STANDARTSATZ, DER BEI JEDEM DRIN STEHT!!! Das hängt damit zusammen, dass der RentenService (zahlt für die RV die Renten aus) zur Anweisung der laufenden Zahlung ca. 6 Wochen Vorlauf benötigt. Wenn der Bescheid also Ende September erstellt worden ist (und auch dann geht erst die Anweisung an den RentenService raus!), dann kann die laufende Zahlung nicht mehr zu Ende Oktober für Oktober erfolgen. Der Monat Oktober wird also im Rahmen der Nachzahlung ausgezahlt und im Bescheid steht mit Sicherheit auch auf der ersten Seite, dass die Rente am 01.10.2011 beginnt, die laufende Zahlung jedoch erst am 01.11.2011 beginnt! Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dann ist die RV verpflichtet, diese einzubehalten, bis sicher ist, dass keine anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Sozialamt etc.) Erstattungsansprüche geltend machen. Stellen, wie zum Bespiel das Sozialamt zahlen oftmals bis zur Bewilligung der Rente per Bescheid. Hier ist der Bescheid erst am 28.09. erstellt worden. Bis der Bescheid über den Versicherten das Sozialamt erreichen würde, wäre die Zahlung des Sozialamtes für den Monat Oktober (im Voraus) ggf. bereits ausgezahlt. Dieser Betrag ist mit der zunächst einbehaltenen Oktoberrente zu verrechnen. Am schnellsten erhalten Sie die Zahlung für Oktober, wenn Sie von der Stelle, von der Sie bis zum 30.9. Leistung erhalten haben eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass für Oktober keine Leistungen mehr gezahlt worden sind. Diese reichen Sie am Besten bei der RV ein und bitten um schnellstmögliche Abrechnung... Oder Sie beantragen für die Zeit bis zur ersten Auszahlung durch die RV Sozilhilfe und überlassen die Abrechnung/ Verrechnung den Trägern...
In der Tat: der 1. gescheite Beitrag! Bedenken Sie außerdem, daß die nächste Sozialleistung auch erst Ende Oktober ausgezahlt worden wäre. Wenn Sie das Jobcenter tel. bitten, der DRV umgehend Fehlanzeige bezüglich eines Erstattungsanspruches zu melden, wird die Nachzahlung normalerweise sofort abgerechnet und Sie bekommen Ihre Oktoberrente ausgezahlt.
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