Oh man, warum können sich die Leute mit Ihrem "Halbwissen" hier nicht ein wenig zurückhalten???
Wenn in dem Bescheid steht, dass sich für die Zeit vom 01.10. bis zum 31.10. ein Nachzahlung ergeben hat, dann ist das auch so! ES IST KEIN STANDARTSATZ, DER BEI JEDEM DRIN STEHT!!!
Das hängt damit zusammen, dass der RentenService (zahlt für die RV die Renten aus) zur Anweisung der laufenden Zahlung ca. 6 Wochen Vorlauf benötigt. Wenn der Bescheid also Ende September erstellt worden ist (und auch dann geht erst die Anweisung an den RentenService raus!), dann kann die laufende Zahlung nicht mehr zu Ende Oktober für Oktober erfolgen.
Der Monat Oktober wird also im Rahmen der Nachzahlung ausgezahlt und im Bescheid steht mit Sicherheit auch auf der ersten Seite, dass die Rente am 01.10.2011 beginnt, die laufende Zahlung jedoch erst am 01.11.2011 beginnt!
Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, dann ist die RV verpflichtet, diese einzubehalten, bis sicher ist, dass keine anderen Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, Sozialamt etc.) Erstattungsansprüche geltend machen.
Stellen, wie zum Bespiel das Sozialamt zahlen oftmals bis zur Bewilligung der Rente per Bescheid. Hier ist der Bescheid erst am 28.09. erstellt worden. Bis der Bescheid über den Versicherten das Sozialamt erreichen würde, wäre die Zahlung des Sozialamtes für den Monat Oktober (im Voraus) ggf. bereits ausgezahlt. Dieser Betrag ist mit der zunächst einbehaltenen Oktoberrente zu verrechnen.
Am schnellsten erhalten Sie die Zahlung für Oktober, wenn Sie von der Stelle, von der Sie bis zum 30.9. Leistung erhalten haben eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass für Oktober keine Leistungen mehr gezahlt worden sind. Diese reichen Sie am Besten bei der RV ein und bitten um schnellstmögliche Abrechnung...
Oder Sie beantragen für die Zeit bis zur ersten Auszahlung durch die RV Sozilhilfe und überlassen die Abrechnung/ Verrechnung den Trägern...