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Rentenbescheid/Datum

von Wilhelm03.05.2009 | 11:06
1356 Ansichten
4 Antworten

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Eine formale Frage. Rentenantrag und Rentenbescheid können zeitlich ja weit auseinanderliegen. Wird in einem Rentenbescheid eigentlich nocheinmal auf das Datum der Antragstellung Bezug genommen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Bescheid steht " auf Ihren Antrag vom........"

3 Antworten

Schadeam 03.05.2009 | 11:33
ja, das Antragsdatum sollte auf der ersten Seite des Rentenbescheides irgenwo stehen.
Ahaam 03.05.2009 | 21:16
Gleich nach der Anrede: auf Ihren Antrag vom ...
RentManam 04.05.2009 | 11:12
Hallo Wilhelm, wie sie völlig richtig schreiben, können Rentenantrag und Rentenbescheid zeitlich doch auch schonmal weiter auseinander liegen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Versicherte sich zeitlebens nicht um seine Unterlagen gekümmert hat, und im Rahmen des Rentenantrags dann noch Lücken geklärt werden müssen, oder wenn unvollständige Anträge eingereicht werden. Im Rentenbescheid ist aber direkt auf der ersten Seite der Passus : Sehr heerhter Herr...auf Ihren Antrag vom ........ erhalten sie ab dem .......
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