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Rentenbesteuerung

von Gustav Krauth23.02.2009 | 12:04
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es aktuelle Richtwerte, wie hoch die gesetzliche Rente sein darf, ohne dass man dafür Steuern zahlen muss? Seit Anfang 2009 gelten ja neue Grundfreibeträge, Krankenversicherungsbeiträge und für Neurentner geringere Rentenanteile, die steuerfrei sind. Könnten Sie bitte einige Beispielberechnungen geben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In diesem Forum stehen keine Experten zum Steuerrecht zur Verfügung.

Prinzipiell richtig ist die Berechnung von Schiko.

Das Konjunkturpaket II hat jedoch noch keine Rechtskraft; siehe Knut Rassmussen."

5 Antworten

Schiko.am 23.02.2009 | 12:58
Derzeit gilt, 7834 / 15668 led./vh. Grundfreibetrag. Kranken/ Pflegeversicherung 8,20 % Beitrag von der Bruttorente. Schon immer, 102 Werbungskosten Rente Schon immer, 36/ 72 Pauschbetrag Sonderausgaben, höher bei Nachweis. Bei Rentenbeginn 2005 50% , 2006, 52%, 2007 54 %, 2008 56% 2009 58 % der Bruttorente steuerpflichtig, besser ausgedrückt, für 2009 42% steuerfrei, für Erhöhung am 1.7.09 100 % Steuer für diesen Mehrbetrag. Und so könnte es aussehen, zunächst für Einzelperson: 1333 monatlich brutto x 12 15996 mit 58% steuerpflichtig 9.278 als Ansatz, minus 1.312 8,20% aus 15996 minus 0.102 Werbungskosten Rente 0.036 Pauschbetrag Sonderausgaben somit steuerpflichtig 7.828 Keine Steuer. Das Ehepaar: 2650 monatlich x 12 = 31800 mit 58% sind Sie dabei 18.444 zunächst steuerpflichtig minus 02.608 8,20 % aus 31800, minus 00.102 wie oben bei zwei Renten 2 x 102 00.72 Werbungskosten Sonderausgaben somit 15.662 auch keine Steuer. Wer gekonnt anfragt, hat auch hier eine Antwort verdient. Mit freundlichen Grüßen.
Keith Moonam 23.02.2009 | 13:06
Kurze Ergänzung zu den Ausführungen des geschätzten Kollegen Schiko: Der Eigenanteil zur Kranken/Pflegeversicherung beträgt seit 01.01.2009 10,15 % bzw. 10,40 % (ohne Kinder). Er wird ab 01.07.2009 infolge des Konjunkturpaketes auf 9,85 % bzw. 10,10 % abgesenkt.
Schiko.am 23.02.2009 | 13:25
Entschuldigung habe die 1.95 Pflegeversicherung nicht eingerechnet. 15,50 % - 0.90 Sonderbeitrag 14,60 % : 2 = 7,30 + 0,90 8.20 plus 1,95 10,15 %. MfG.
F.R.am 23.02.2009 | 14:02
Durch das Gesetz zur Abgeltungssteuer wird der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale zum Sparer-Pauschbetrag zusammengelegt. Ist das bei Rentner ebenfalls so? Weil Sie die 102,- EUR extra abziehen!
Knut Rassmussenam 23.02.2009 | 15:29
Die Erhöhung auf 7834 ist noch nicht verkündet!
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