Hallo Jürgen,
die Rentenbesteuerung wurde 2005 geändert. Alle, die damals schon Rente bezogen haben (wie Ihre Frau), müssen 50 % davon versteuern. Tatsächlich fallen für viele Rentner aber keine Steuern an. Steuerpflichtig ist in der Regel nur, wer weitere Einkünfte hat (z. B. Betriebsrente, Mieteinnahmen, usw.). Darüber entscheidet allein das Finanzamt.
Der einmal festgestellte Steuersatz bleibt unverändert, solange lückenlos eine Rente bezogen wird. Also bei dem Wechsel in die Altersrente, aber auch bei einem späteren Hinterbliebenenrentenbezug.