Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Renteneintritt

von Wartender16.04.2008 | 10:08
1281 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die Altersgrenze wurde in den Jahren 2000 und 2001 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 63 ist aber - mit Abschlägen - nach wie vor möglich. Diese Altersrente kann ab 2010 - beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1948 - bereits vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die ab November 1949 und später geborenen Versicherten können die Altersrente bereits mit 62 Jahren, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent (weil drei Jahre vor dem 65. Lebensjahr), erhalten. Heißt das, ich, geb. Mai 49, könnte von dieser Regelung profitieren. Oder trifft dies nur bei Arbeitslosigkeit zu?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Wartender,

an dieser Regelung hat sich durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz etwas geändert. Die Absenkung von 63 auf 62 für die "Altersrente für langjährig Versicherte" ist gestrichen worden.

Aus Vertrauensschutzgründen könnten Sie diese Rente aber dann vor 63 in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 01.01.2007 bereits Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten. Dann wäre für Sie ein Rentenalter von 62 Jahren und 3 Monaten maßgebend (natürlich mit den entsprechenden Abschlägen). Voraussetzung für diese Altersrente ist eine Wartezeit von 35 Jahren (mit allen rentenrechtlichen Zeiten) - Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich.

Wenn für Sie die Vertrauensschutzregel nicht zutrifft (keine Altersteilzeit am 01.01.2007), dann kommt diese Rente frühestens ab 63 in Frage. Ohne Abschläge wäre Ihr Rentenbeginn mit 65 Jahren und 3 Monaten, da auch dieser abschlagsfreie Beginn schrittweise auf 67 angehoben wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das stimmt natürlich. Vielen Dank an Rosanna für die Ergänzung.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang,

für Sie gilt ein anderes Alter als für Wartender. Die Absenkung der Altersgrenze von 63 auf 62 (in Vertrauensschutzfällen) erfolgt schrittweise. Ab Geburt im November 1949 gilt das Alter 62.

2 Antworten

Rosannaam 16.04.2008 | 10:53
... oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 OHNE Abschlag, wenn Sie mind. 45 PFLICHTBEITRAGSJAHRE zurückgelegt haben. Sie können den Rentenbeginn der verschiedenen Altersrenten unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rentenbeginnrechner unter Eingabe Ihres Geburtsdatums selbst herausfinden. MfG Rosanna.
wolfgangam 16.04.2008 | 14:49
Habe vor 01.01.2007 ein Altersteilzeit-Vertrag unterschrieben. Bin Baujahr 1951 (05.01) Rentenbeginn:01.02.2013 (62.jahre) FRAGE: Abzug:10,8 % ist Das RICHTIG LAUT iHRE iNFO ERST MIT 62:jAHRE und 3.Monate Gruss Wolfgang
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026