Hallo Wartender,
an dieser Regelung hat sich durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz etwas geändert. Die Absenkung von 63 auf 62 für die "Altersrente für langjährig Versicherte" ist gestrichen worden.
Aus Vertrauensschutzgründen könnten Sie diese Rente aber dann vor 63 in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem 01.01.2007 bereits Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten. Dann wäre für Sie ein Rentenalter von 62 Jahren und 3 Monaten maßgebend (natürlich mit den entsprechenden Abschlägen). Voraussetzung für diese Altersrente ist eine Wartezeit von 35 Jahren (mit allen rentenrechtlichen Zeiten) - Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich.
Wenn für Sie die Vertrauensschutzregel nicht zutrifft (keine Altersteilzeit am 01.01.2007), dann kommt diese Rente frühestens ab 63 in Frage. Ohne Abschläge wäre Ihr Rentenbeginn mit 65 Jahren und 3 Monaten, da auch dieser abschlagsfreie Beginn schrittweise auf 67 angehoben wird.