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Renteneintritt mit 60 Jahren

von birgit09.01.2008 | 14:21
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Hallo, bin weiblich, 56 Jahre alt (Dez.51)und seit ca. 10 Jahren selbstständig. Habe aber keine nennenswerten Einkünfte gehabt. Während dieser Zeit wurden auch keine Versicherunsbeiträge gezahlt. Jetzt plane ich mit 60 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Laut Rentenauskunft komme ich 28,5 Beitragsjahre. Frage 1. Erfülle ich hiermit schon die Voraussetung zum vorzeitigen Renten- eintritt Frage 2 wenn ja, was kann ich bis zum Eintritt in die Rente noch sinnvoll verbessern Frage 3. wenn nein, Kann ich über die Zahlung von Mindestbeiträgen den geplanten Renteneintritt ereichen. Danke und Gruß

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich möchte ich der Empfehlung von KSC folgen: Bitte sprechen Sie so bald als möglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe vor. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Gegebenenfalls gibt es doch noch Gestaltungsmöglichkeiten, damit mit dem 60. Lebensjahr eine Rente beginnen kann. Allerdings wäre jetzt jeder Monat entscheidend.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei der Altersrente für Frauen gibt es, genauso wie bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, keine Änderungen gegenüber dem früheren Recht. Sie können nach wie vor mit Vollendung des 60. Lebensjahres und entsprechendem Abschlag (18%) in Rente gehen.

P.S.: In einer Rentenauskunft oder Renteninformation wird grundsätzlich unterstellt, dass Sie erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Auf individuelle Planungen kann bei dieser Art von Schriftstücken leider nicht eingegangen werden, diese sind Ihrem Rententräger auch nicht bekannt.

2 Antworten

KSCam 09.01.2008 | 19:33
suchen Sie am besten eine Beratungsstelle der RV auf und nehmen Ihre Unterlagen mit. Dort wird Ihnen alles erklärt Oder lesen Sie in Ihrer Rentenauskunft nach, was zu den einzelnen Rentenarten geschrieben steht! Die Altersrente für Frauen wird mit 60 nicht möglich sein, weil Sie nach eigenen Angaben seit Sie 46 sind keine Beiträge mehr haben. Somit können Sie ab Ihrem 40. Lebensjahr nicht 10 Jahre versicherungspflichtig gewesen sein. Diese Bedingung kann auch mit freiwilligen Beiträgen nicht erfüllt werden. Für die AR wegen Schwerbehinderung bräuchten Sie 50% Schwerbehinderung und bräuchten 35 Versicherungsjahre - da fehlen Ihnen noch 6,5 Jahre und das schaffen Sie nicht mehr bis 60. Durch fortlaufende Beitragszahlung könnten Sie noch auf 35 Versicherungsjahre kommen und mit 63 in Rente gehen. Aber wie gesagt: auf zur Beratungsstelle.
Marionam 12.01.2008 | 14:36
Ich habe September 2005 einen Auflösungsvertrag unterschrieben (Vorruhestandsregelung - ergänzende Leistungen zu den Leistungen des Arbeitsamtes) mit der Maßgabe zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres Rente zu beanragen. Alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente für Frauen sind gegeben. MIt meiner Renteninformation 2008 erhielt ich nunmehr den Bescheid, dass meine Regelaltersgrenze für mich erst am 27.06.2014 (geb. 28.03.1949) erreicht wäre. Kann ich die Altersrente für Frauen (mit den entsprechenden Abschlägen) nun nicht mehr zum 01.04.2009 beginnen? Im voraus vielen Dank und mit freundl. Grüßen Marion
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