Hallo Radler59,
zu Ihren Fragen hier die Kurzfassung:
a) Nein
b) entfällt
c) Pauschale Antwort nicht möglich, aber auch nicht von Bedeutung, da Sie wegen der 12 fehlenden Beitragsjahre die Wartezeit von 45 Jahren ja sowieso nicht mehr erfüllen können.
d) Nein, wenn sich die Frage auf die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bezieht, ansonsten selbe Antwort wie unter c)
Wenn Sie mehr Beratungsbedarf zu diesen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Dort kann man Ihnen sagen, wie Sie in Ihrer Region einen Beratungstermin vereinbaren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung