Hallo Bingo,
wie bereits im Forum erwähnt ist die Gleichstellung für die gesetzl. Rente unbedeutend.
Für die Frage des möglichen Renteneintritts bzw. für die Frage eines frühest möglichen Rentenzugangs sind weitere Daten, insbesondere Geb.Datum oder Jahre im Versicherungsverlauf von entscheidender Bedeutung.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Beratung bei Ihrem Rententräger in Anspruch zu nehmen.
Auch Überlegungen in Richtung Verschlimmerungs-/ Verschlechterungsantrag sollten ggf. angestellt werden (50% GdB würden u.U. bei der Rentenfrage zu völlig anderen Möglichkeiten führen)