Kann man im Alter von 60 Jahren bei 50% + X Schwerbehinderung Bei Voller Erwebsminderungsrente auf Zeit in Altersrente gehen ohne weitere Abzüge(bei VEMR vom 60 bis 63 Lebensjahr schon geschehen). Würden sich hierdurch veränderungen ergeben? Mit der bitte um einen Ratschlag. Danke
06.02.2008, 09:12
Experten-Antwort
Lieber "shg" diese Daten sind tatsächlich etwas dürftig (deshalb hat sich wahrscheinlich auch keiner getraut zu antworten!). Wann sind Sie geboren (Jahrgang) und von wann bis wann war die Zeitrente?
06.02.2008, 10:06
von
shg
Nachtrag Jahrgang 49 ,volle Erwerbsminderungs Rente mit jeweiliger verlängerung von 7/05 bis7/09 wäre dann 60