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Rentenerhöhung

von Costa Blanca18.01.2012 | 20:30
2421 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn man Ost- und Westentgeltpunkte hat, wie wird dann eine Rentenerhöhung bei unterschiedlichen Steigerungssätzen in ost und West vorgenommen? Gewichtet, der höhere Satz oder der niedrige Satz?

5 Antworten

Claire Grubeam 18.01.2012 | 21:41
Zitat von Costa Blanca anzeigenausblenden
Costa Blanca schrieb

Wenn man Ost- und Westentgeltpunkte hat, wie wird dann eine Rentenerhöhung bei unterschiedlichen Steigerungssätzen in ost und West vorgenommen?

Gewichtet, der höhere Satz oder der niedrige Satz?

[/quote]

Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro.

Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro.

Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.

[/quote]

Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?

[/quote]

Beide ...die Westzeiten werden mit der Weststeigerung erhöht, die Ostzeiten mit der Oststeigerung.

Ja, man hätte es kürzer fassen können, aber CG hat es gesetzlich korrekt verklausuliert - weswegen Sie 'gezwungen' sind, sich die Rentenanpassungsmitteilungen da erklären zu lassen, wo man noch landläufiges Deutsch redet/versteht ;-)

Gruß

w.

[/quote]

Jemand der sich sehr gut in der Rentenmaterie auskennt, muß noch lange nicht die Fähigkeit haben, etwas gut zu erklären. Das sind 2 verschiedene Dinge.

Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro. Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro. Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.
Costa Blancaam 19.01.2012 | 01:58
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro.

Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro.

Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.

[/quote]

Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?

[/quote]

Beide ...die Westzeiten werden mit der Weststeigerung erhöht, die Ostzeiten mit der Oststeigerung.

Ja, man hätte es kürzer fassen können, aber CG hat es gesetzlich korrekt verklausuliert - weswegen Sie 'gezwungen' sind, sich die Rentenanpassungsmitteilungen da erklären zu lassen, wo man noch landläufiges Deutsch redet/versteht ;-)

Gruß

w.

Wenn man Ost- und Westentgeltpunkte hat, wie wird dann eine Rentenerhöhung bei unterschiedlichen Steigerungssätzen in ost und West vorgenommen? Gewichtet, der höhere Satz oder der niedrige Satz?
Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro. Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro. Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.
Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?
Beide ...die Westzeiten werden mit der Weststeigerung erhöht, die Ostzeiten mit der Oststeigerung. Ja, man hätte es kürzer fassen können, aber CG hat es gesetzlich korrekt verklausuliert - weswegen Sie 'gezwungen' sind, sich die Rentenanpassungsmitteilungen da erklären zu lassen, wo man noch landläufiges Deutsch redet/versteht ;-) Gruß w.
Jemand der sich sehr gut in der Rentenmaterie auskennt, muß noch lange nicht die Fähigkeit haben, etwas gut zu erklären. Das sind 2 verschiedene Dinge.
Costa Blancaam 18.01.2012 | 22:50
Zitat von Claire Grube anzeigenausblenden
Wenn man Ost- und Westentgeltpunkte hat, wie wird dann eine Rentenerhöhung bei unterschiedlichen Steigerungssätzen in ost und West vorgenommen? Gewichtet, der höhere Satz oder der niedrige Satz?
Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro. Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro. Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.
Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?
W*lfgangam 18.01.2012 | 23:31
Zitat von Costa Blanca anzeigenausblenden
Costa Blanca schrieb

Wenn man Ost- und Westentgeltpunkte hat, wie wird dann eine Rentenerhöhung bei unterschiedlichen Steigerungssätzen in ost und West vorgenommen?

Gewichtet, der höhere Satz oder der niedrige Satz?

[/quote]

Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro.

Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro.

Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.

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Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?

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Beide ...die Westzeiten werden mit der Weststeigerung erhöht, die Ostzeiten mit der Oststeigerung.

Ja, man hätte es kürzer fassen können, aber CG hat es gesetzlich korrekt verklausuliert - weswegen Sie 'gezwungen' sind, sich die Rentenanpassungsmitteilungen da erklären zu lassen, wo man noch landläufiges Deutsch redet/versteht ;-)

Gruß

w.

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Jemand der sich sehr gut in der Rentenmaterie auskennt, muß noch lange nicht die Fähigkeit haben, etwas gut zu erklären. Das sind 2 verschiedene Dinge.

Die Renten werden grundsätzlich jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert. Er ist die veränderliche Größe. Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, welcher der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. Er wird regelmäßig angepasst. Die Rentenanpassung kann in Prozent ausgedrückt werden. So stiegen die Renten zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro. Entgeltpunkte, die für rentenrechtliche Zeiten in der DDR und in den neuen Bundesländern errechnet wurden – sogenannte Entgeltpunkte (Ost) – werden mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro. Die jeweilige Verfahrensweise und Steigerung wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt, der jeweils den aktuellen Rentenwert und den aktuellen Rentenwert (Ost) bestimmt. Die aktuellen Rentenwerte West/Ost könnten so von einander abweichen, dass sich unterschiedliche Steigerungen in % für die Entgeltpunkte gegenüber den Entgeltpunkten (Ost) ergäben.
Verstehe ich leider nicht ganz, wenn ich z.B. 8 Jahre im Osten gearbeitet habe und 16 Jahre im Westen, welcher Steigerungssatz wird dann genommen?
Beide ...die Westzeiten werden mit der Weststeigerung erhöht, die Ostzeiten mit der Oststeigerung. Ja, man hätte es kürzer fassen können, aber CG hat es gesetzlich korrekt verklausuliert - weswegen Sie 'gezwungen' sind, sich die Rentenanpassungsmitteilungen da erklären zu lassen, wo man noch landläufiges Deutsch redet/versteht ;-) Gruß w.
-am 19.01.2012 | 09:03
Guten Morgen, ich möchte gern die Ausführungen in den vorgenannten Beiträgen bestätigen. Allerdings nur, was das fachliche betrifft. Bei der Rentenanpassung werden die Entgeltpunkte Ost mit dem aktuellen Rentenwert Ost und die Entgeltpunkte West mit dem aRW West bewertet.
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