Hallo Frank,
sofern eine Rente im Januar 2009 oder später beginnt, werden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nicht mehr bewertet, das heißt sie erhalten keine Entgeltpunkte und haben keine rentenerhöhende Wirkung mehr.
Für Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gilt dies nicht. Diese werden weiterhin bewertet.