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Experten-Antwort

Rentenerhöhung durch Schulzeiten???

von Frank 5914.05.2014 | 18:33
1116 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, meine Frage ist, werden eigentlich Zeiten der schulischen Ausbildung oder Studienzeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung noch mit Entgeltpunkten belegt? Habe das jetzt irgendwo gelesen und dachte, dass es das seit 2009 nicht mehr gibt??? Vielen Dank im Voraus! Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

sofern eine Rente im Januar 2009 oder später beginnt, werden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nicht mehr bewertet, das heißt sie erhalten keine Entgeltpunkte und haben keine rentenerhöhende Wirkung mehr.

Für Fachschulzeiten und Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gilt dies nicht. Diese werden weiterhin bewertet.

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2 Antworten

W*lfgangam 14.05.2014 | 20:16
Hallo Frank, nein, nur die Fachschule erhält EP im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie Zeiten. Schule und (Fach-)Hochschule zählen lediglich zur Wartezeit von 35 Jahren (max. aber 8 Jahre gesamt von allen schulischen Ausbildungen). Gruß w. PS: 2009 (oder wars schon 2008) endete die Bewertung nach einer 4-jährigen abgestuften Übergangsfrist.
Mario Graziaam 16.05.2014 | 14:19
Hallo Frank, die Sache liegt beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Dessen Erster Senat schiebt die Entscheidung vor sich her - von 2012 auf 2013 und jetzt auf 2014. Fraglich, ob dieses Jahr ein Urteil gefällt wird. Ich befürchte, dass es negativ ausfallen wird. Denn die Verfassungsrichter wissen ohnehin, was die Poliitk vor allem im Sozialrecht von ihnen erwartet - siehe Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten. Ohnehin verstehe ich nicht, wieso so viele Verfassungsrichter ehemalige Politiker sind oder waren (Roman Herzog, Jutta Limbach, Peter Müller). Ein Richter sollte unabhängig sein und niemals Mitglied einer politischen Partei. Aber das ist eine andere Sache.....
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