Liebe Experten,
eine Vereinbarung in unserer Firma sieht vor, das wir ab dem 55/56 Lebensjahr nur noch 50% unserer jetzigen Stundenzahl arbeiten.
Das heißt auch, dass für die letzten zehn Jahre bis zur Rente nur 50% in die Rentenkasse gezahlt wird.
Meine Frage: Kann man die Höhe der ”fehlenden” Rentenansprüche ausrechnen und was kann man ggf. tun, um den Betrag auszugleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla