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Rentenhöhe überprüfen

von cora02.03.2008 | 18:12
1477 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo mein Mann war im ÖD beschäftigt u. bekommt seit Februar 2005 Rente. Wir sind uns aber nicht sicher, ob die Rentenhöhe richtig berechnet ist. Auskünfte sind sehr schwammig. Gibt es eine Stelle (unabhängig), die eine Prüfung durchführt? Gruß cora

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine unabhängige Stelle gibt es nicht. Die Rente berechnet sich durch den Versicherungsverlauf. Den können Sie selber auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Sollte was fehlen oder unrichtig sein, können Sie sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

8 Antworten

coraam 02.03.2008 | 18:51
Hallo danke für die schnelle Antwort. Die Beträge stimmen nicht überein, da lt. Auskunft des AG bestimmte Beträge des Einkommens nicht für die RV übermittelt werden, obwohl dafür Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Hat wohl irgend etwas mit der Zusatzversorgung zu tun, aber wir sind der Meinung, wenn dafür RV-Beiträge gezahlt wurden, müssten diese Beträge auch für die Rentenhöhe maßgeblich sein. Gruß cora
Schiko.am 02.03.2008 | 18:41
Eigentlich kommt es in weniger fällen vor als in der öffentlichkeit dargestellt wird, dass die ausrechnungen bei der rente nicht stimmen. Schon im vorfeld einer rentengewährung erhält doch in der regel jeder rentner bei auftretenden abweichungen gelegenheit dies zu reklamieren. Vergleichen sie doch einfach ihre jahresbescheinigungen mit den im rentenbescheid aufgeführten verdiensten. Kommen sie nicht zurecht gehen sie einfach mit den unterlagen zum versicherungsamt, bin sicher, dort"werden Ihnen geholfen" Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 02.03.2008 | 20:01
Also nochmals, eine eventuelle abweichung hat mit einer zu- satzversorgung nichts zu tun. Natürlich, es kann auch sozialversicherungsfreien verdienst gegeben haben, der bringt auch in der rente nichts. Die in den sozialversicherungsausweisen bestätigten beträge sind die wirklichen beträge die auch im rentenbescheid auf- tauchen müssen. Nur hierfür wurden auch beiträge abgezogen, dies kann man auch aus der lohnabrechnung ersehen und nach- rechnen. Bin sicher, dies klärt sich auf, wäre schön, wenn sie später hier- über wieder eine stellungnahme abgeben. Mit freundlichen Grüßen.
coraam 02.03.2008 | 22:06
möchte mich ja nicht wiederholen oder als "unbelehrbar" darstellen, aber mein Mann zahlte für sein komplettes Brutto Rentenbeiträge und trotzdem sind einige tausend € nicht an den Rententräger überliefert. Werden uns jetzt mal mit einem Rentenberater in Verbindung setzen.
schadeam 02.03.2008 | 22:20
sorry, aber das kann nicht sein (dass einige Tausend Euro fehlen)! Und wenn doch, gehen Sie mit den Gehaltsabrechnungen, die den Beitragsabzug beweisen zur nächsten Beratungsstelle der RV - dort wird sich alles klären. Das Geld für den RB können Sie sich m.E. sparen (oder sind Sie misstrauisch weil Ihr Mann als öffentlich Bediensteter in seiner Dienstzeit seine Kunden beschissen hat?). Wenn Sie mit der Beratung nicht zufrieden sind, können Sie Ihr Geld immer noch zum Rentenbverater tragen.
coraam 02.03.2008 | 22:32
(oder sind Sie misstrauisch weil Ihr Mann als öffentlich Bediensteter in seiner Dienstzeit seine Kunden beschissen hat?). Entschuldigung, was soll das denn heissen? Mein Mann hatte keine Kunden. Es ist Fakt, dass RV für das komplette Brutto berechnet wurde und pro Jahr einige tausend € weniger gemeldet wurden. Auf Fragen wurde geantwortet, das hänge mir der Zusatzversorgung zusammen und dass diese Beträge nicht an die RV gemeldet werden. Wir finden das nicht richtig, weil dafür RV-Beiträge gezahlt wurden. Aber, danke für die Antworten, werden das jetzt prüfen lassen. Gruß
Alixam 03.03.2008 | 09:17
Zum Beitrag von User "Schade": Das ist wirklich unterstes Niveau - aber so kennt man Sie halt. Schade, da ist wohl Hopfen und Malz verloren - dumm geboren und nichts dazu gelernt!
Rosannaam 03.03.2008 | 10:49
Als öffentlich Bediensteter hat Ihr Mann doch sehr wahrscheinlich jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen. In dieser Gehaltsabrechnung ist aufgeführt, welcher Teil des Gehalts zur Zahlung der Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Zusatzversorgung herangezogen wurde. Z.B. bei der Zusatzversorgung differiert manchmal der soz.vers.pflichtige Betrag! In der jährlichen Bescheinigung ist genauestens aufgeführt, für welches Gehalt welche Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Dieses entsprechende Jahresgehalt muss auch im Rentenbescheid aufgeführt sein. Lag Ihr Mann mit seinem Gehalt ÜBER der Beitragsbemessungsgrenze, wurden RV-Beiträge NUR BIS ZUR BBMG entrichtet. Überprüfen Sie den Bescheid bitte nochmals nach diesen Vorgaben. Sollten dann immer noch Fragen bestehen, setzen Sie sich am Besten mit der zuständigen DRV in Verbindung. Dort wird Ihnen sicher geholfen. MfG Rosanna.
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