Sehr geehrter Ben,
die Abweichungen in der Renteninformation sind vermutlich auf das Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes zurückzuführen.
Von 2012 an werden die Altersgrenzen für die Regelaltersgrenze durch das Altersgrenzenanpassungsgesetz von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 erfolgt eine stufenweise Anhebung dieser Altersgrenze.
Auswirkungen in der Rentenberechnung ergeben sich durch den späteren Rentenbeginn bei der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, konkret bei der Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate. Der hier zu ermittelnde belegungsfähige Gesamtzeitraum umfasst die Zeit vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum Kalendermonat vor dem Ren-tenbeginn. Dieser Zeitraum ist von Bedeutung für die weitere Berechnung.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, so erhalten Sie diese bei dem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen