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Experten-Antwort

Renteninformation 2014

von Lisa30.12.2014 | 15:54
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in der Renteninformation 2013 einen Entgeltpunktestand von 6,6590 (ich weiß, das ist nicht viel). In August 2014 bekam ich von der Rentenversicherung einen Bescheid indem Kindererziehungszeiten von 1.1.90 bis 31.3.90 anerkannt wurden und zwar zusätzlich neben den schon anerkannten Jahr von 1.1. 89 bis 31.12.89. Da meine Tochter vor 1992 geboren wurde. Also wurden mir jetzt kraft den neuen Gesetz ein zusätzliches Jahr anerkannt. Meine Kindererziehungszeit für meine einzige Tochter ist korrekt am Versicherungsverlauf eingetragen. Meine Frage an Sie: Müsste ich nicht auf der Renteninformation 2014 die ich jetzt bekommen habe, ein Entgeltpunkt mehr drauf sein, wegen den einen jahr 1990 , dass ich als zweites Kintererziehungsjahr anerkannt bekommen habe aufgrund des neuen Gesetzes? Tatsächlich stehen aber nur 7,4626 drauf. In diesen besagten zusätzlichen Jahr der Kindererziehung 1990 war ich arbeitslos und ein halbes Jahr versicherungspflichtig beschäftigt. diese Zeiten sind ebenfalls korrekt auf dem Versicherungsverlauf vermerkt. Wieso hat sich bei der Renteninformation die Entgeltpunktezahl nicht um einen ganzen Punkt erhöht? Gearbeitet habe ich zwischen den beiden Renteninformationen 2013 und 2014 nicht, sondern war und bin arbeitslos ohne Leistung. Für ein weiteres Kindererziehungsjahr müsste es doch einen Punkt geben. Oder liegt es daran, dass ich in diesen zusätzlichen Jahr 1990 gearbeitet und auch arbeitslos war und dafür auch Punkte erhalten habe? Gruß Lisa und vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Lisa,

Zeiten der Kindererziehung werden monatlich mit maximal 0,0833 Entgeltpunkten bewertet, sofern sie mit weiteren zusammentreffenden Entgeltpunkten die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Somit können durch ein Jahr Kindererziehungszeit in Summe maximal 0,9996 Entgeltpunkte entstehen. Ob in Ihrem Fall die Beschäftigung und die Zeit der Arbeitslosigkeit dazu geführt haben, dass Sie nicht die vollen 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat erhalten haben, können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schießl Konradam 02.01.2015 | 05:13
So ganz verstehe ich das nicht, einerseits ist die Sprache für die Anerkennung 1.1.-31.3. 1990,anderseits, es wurden von 1.1.-31.12.89 schon 1 Jahr anerkannt. Da könnte der Hase im Pfeffer liegen: Maßgebend für den 2. EP. das Jahr 1990. 75600 DM-Bemessungsgrenze 41946 Durch- schnittsverdienst, somit Begrenzung der höchst Entgeltpunkte ( 75600 : 41946) 1,8023. Wurden aber für die Halbjahresarbeit und Bei- träge der Arge 0,9987 verdient verbleiben nunmehr ( 1.8023-0.9987) 0,8036 für das zweite Jahr KEZ. Gegenrechnung 7.4626 minus 6.6590 er- geben 0.8036 EP. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
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