Sehr geehrte Frau Lisa,
Zeiten der Kindererziehung werden monatlich mit maximal 0,0833 Entgeltpunkten bewertet, sofern sie mit weiteren zusammentreffenden Entgeltpunkten die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Somit können durch ein Jahr Kindererziehungszeit in Summe maximal 0,9996 Entgeltpunkte entstehen. Ob in Ihrem Fall die Beschäftigung und die Zeit der Arbeitslosigkeit dazu geführt haben, dass Sie nicht die vollen 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat erhalten haben, können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung klären.