Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Renteninformationsbrief

von Wucher03.02.2016 | 13:18
1732 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Einmal im Jahr bekommt man einen Renteninformationsbrief. Bei dem Betrag von der Erwerbsminderungsrente, sind da alle Beträge dabei ? Wie z.b Kindererziehungszeit oder dir Rente vom Ex Mann ? Und bekommt man von dem Betrag noch einen Abzug, wenn man mit 45 in Rente geht ? Danke für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von Schade.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

VVam 03.02.2016 | 14:31
Zitat von Charly anzeigenausblenden
Welche Zeiten berücksichtigt wurden können Sie dem beiliegenden Versicherungsverlauf entnehmen.
Ein Versicherungsverlauf wird nur mit der ersten Renteninformation verschickt. Allen weiteren liegt - leider - kein Versicherungsverlauf mehr bei.
Charlyam 03.02.2016 | 14:10
Welche Zeiten berücksichtigt wurden können Sie dem beiliegenden Versicherungsverlauf entnehmen. Falls Sie darin Lücken entdecken in denen Sie noch gearbeitet haben, Krankengeld-, Arbeitslosengeld bezogen haben oder in Schulausbildung waren, dann reichen Sie die entsprechenden Nachweise dafür nach und man wird die Zeiten nachspeichern.
Schadeam 03.02.2016 | 13:42
Bei gesetzlicher KV gehen noch 10-11% für KV und Pflege ab. Ja alle Zeiten, die der DRV bekannt sind, sind im Betrag enthalten.
W*lfgangam 03.02.2016 | 22:11
Hallo VV, finde ich als 'externer RV-Dienstleister' ohne Kontozugriff genauso doof. Ursache dürfte wohl weniger Papier und Druck, als Porto-Kostenersparnis für die Massendrucksachen (Infobrief) gewesen sein. Holt man das eben nach Bedarf nach mit einer Online-Anforderung: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und sorgt für zusätzlichen Beschäftigungsaufwand bei der Sachbearbeitung ;-) Gruß w.
=//=am 04.02.2016 | 09:29
Man kann es aber auch niemandem Recht machen. :-) Zu Beginn, als die Renteninformationen noch jedes Mal mit Versicherungsverlauf versandt wurden, kamen viele Beschwerden der Versicherten, was "dieser Papierwulst jedes Mal" soll. Daraufhin hat man nur noch bei der 1. Renteninformation einen Versicherungsverlauf mitgeschickt. Es ist doch wohl ein Leichtes, bei der DRV einen Versicherungsverlauf zur Kontenklärung, also mit Aufzählung der Beitragslücken zu beantragen. Für gewisse Jahrgänge gehen diese VV sogar von amtswegen raus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026