kann die rente bei heirat gekürzt werden?
wird eine Witwen- oder Witwerrente gezahlt, entfällt durch die Wiederheirat der Rentenanspruch....
da die Fragestellung m.E. nicht ganz eindeutig war, lieber eine kleine Klarstellung, nicht das es noch heißt, die haben aber gesagt.... :-)
:P
Kann die Witwenrente bei Heirat gekürzt werden?
Ergänzung zur Expertenauskunft:
Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
Damit ist klar, dass die Witwen- oder Witwerrente mit dem Folgemonat der Heirat nicht mehr zusteht. Sie sind verpflichtet, die Wiederheirat anzuzeigen.
Änderungsanzeige (Heiratsurkunde beifügen):
http://www.rentenservice.com/dprs?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=6000683
Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden.
Bei Versichertenrenten hat die Heirat keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.