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Rentenkürzung ?

von Timmy201614.08.2018 | 21:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine EU Rente in Höhe von 900 Euro und eine Witwenrente von 800 Euro. Mir werden ca. 10 Euro bei der Witwenrente gekürzt. Nun habe ich einen 450 Euro Job angenommen. Da meine Witwenrente aufgrund der EU Rente schon gekürzt Wird, gehe ich davon aus, dass sich der Nebenjob nicht lohnt, da deswegen noch mehr gekürzt werden wird. Kann mir jemand sagen, Wie viel gekürzt wird bzw. Wie viel mir von dem 450 Euro Job bleibt ?

3 Antworten

W*lfgangam 14.08.2018 | 21:16
Hallo Timmy2016, wenn der Minijob/450 EUR versicherungsfrei ist, wird die Witwenrente um 180 EUR gekürzt. Ist der Minijob versicherungspflichtig, wird die Witwenrente nur um 108 EUR gekürzt. Lohnen? ...natürlich bleiben Ihnen in beiden Fällen zusätzliche EUR übrig - wählen Sie weiterhin die Versicherungspflicht im Minijob (der Arbeitgeber wird Sie gefragt haben oder das noch tun) und es ist für die Witwenrente/das Gesamteinkommen die beste Wahl. Gruß w.
Exteamam 15.08.2018 | 09:34
Hallo Timmy2016, auf die [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw… wird nur das Einkommen angerechnet, was den jeweils gültigen Freibetrag übersteigt. Allerdings wird dieser übersteigende Betrag nicht voll, sondern nur zu 40% angerechnet. Wenn - wie in Ihrem Fall - der Freibetrag schon durch das bisherige Einkommen (Ihre Eu-Rente) überschritten worden ist, würde zwar jedes weitere Einkommen die Witwenrenten weiter kürzen, aber insgesamt hätten Sie trotzdem mehr Geld zur Verfügung: Von jedem Euro mehr würde nur 40 Cent von der Witwenrente abgezogen werden. Außerdem wird nicht der Bruttobetrag Ihres Einkommens berücksichtigt, sondern es wird ein pauschales Nettoeinkommen errechnet. Zur Berechnung und wegen der Besonderheiten bei einem Minijob wird auf die Ausführungen von W*lfgang verwiesen. Ob sich letztlich für Sie der Nebenjob dennoch "lohnt", können Sie nur selbst beantworten.
rosebudam 15.08.2018 | 16:26
Noch erwähnenswert: Sollten Sie den Minijob erst nach dem 01.07.2018 aufgenommen haben, bleibt es bis zum Juni 2019 beim bisher festgestellten anzurechnenden Betrag. D. h. eine Verminderung Ihrer Witwenrente findet erst zum 01.07.2019 statt, sofern Sie dann noch geringfügig beschäftigt sind!
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