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Rentenmitteilung für Einkommensteuererklärung

von Joschi10.04.2010 | 13:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau und ich haben im letzten Jahr auf entsprechende Anforderung für unsere Einkommensteuererklärung von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Bescheinigung über die im Jahr 2008 erhaltene Rente bekommen. Für das Jahr 2009 ist diese Bescheinigung bis jetzt noch nicht gekommen. Müssen wir sie wieder anfordern oder kommt sie noch? LG Joschi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rentenmitteilung sollten Sie wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern.

7 Antworten

Skatrentneram 10.04.2010 | 16:30
Die müssen Sie jährlich neu anfordern.
Werneram 10.04.2010 | 17:03
Das geht nicht automatisch.
-_-am 11.04.2010 | 06:14
Normalerweise genügt ein Anruf. Online zu beantragen unter: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren…
Kollektoram 12.04.2010 | 11:08
Reicht es nicht, die erhaltene Rente per Kontoauszug nachzuweisen ?
hegehosaam 12.04.2010 | 13:54
Nein, denn aus dem Kontoauszug ergibt sich ja nur der Zahlbetrag der Rente, also die Nettorente. Das Finanzamt benötigt aber auch den Bruttorentenbetrag (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung).
Pascalam 12.04.2010 | 14:30
... nicht zu vergessen, dass auch die auf Rentenanpassungen beruhenden Rentenanteile (auch wenn nur gering) in der Anlage R extra ausgewiesen werden müssen. Eine Rentenbescheinigung für das Finanzamt ist der einfachste Weg. Pascal
Kollektoram 12.04.2010 | 19:13
an hegehosa und Pascal für die Aufklärung ! Kollektor der Neurentner.
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