Hallo Jutta S,
wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird Ihre Rente von Amts wegen um einen Zuschlag für die zwischenzeitlich gezahlten Beiträge für Pflegetätigkeit erhöht. Sie brauchen also im Normalfall keine Antrag stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung