Hallo, Anita,
wir können uns den Aussagen von =//= nur anschließen. Eine Entgeltpunkt (EP) entspricht z.Zt. 29,21 EUR (= aktueller Rentenwert), ab 01.07.2016 wird dieser um 4,25 % (West) oder 5,95 % (Ost) erhöht. Die Summe all Ihrer bisher vorhandenen persönlichen Entgeltpunkten ist mit diesem Wert zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die z.Zt. bestehende Brutto-Renten-Anwartschaft. Bzgl. der Bewertung der Entgeltpunkte verweisen wir auf den Beitrag von =//=. Eine lineare Erhöhung des Einkommens erhöht die Anwartschaft ebefalls linear.
„Faustregel“: 10.000 EUR Jahreseinkommen erhöht Ihre spätere mtl. Rente nach heutigem Stand um ca. 8 EUR Brutto (ca. 0,28 EP). 20.000 EUR ca. 16 EUR (ca. 0,56 EP). 30.000 EUR ca. 24 EUR (ca. 0,84 EP) usw.
Die Grenze der RV-Pflicht liegt bei einem Jahreseinkommen von z.Zt. 74.400 EUR, entspricht ca. 60 EUR mtl. Rente (2,05 EP).