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Experten-Antwort

Rentenpunkte

von Anita21.04.2016 | 11:28
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4 Antworten

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Noch eine Frage: wie staffeln sich denn die Rentenpunkte, wenn man mehr als den Durchschnitt verdient? 1,00 - 1,5 - 2,0? und wieviel muss man verdienen, um die 2 Punkte zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anita,

wir können uns den Aussagen von =//= nur anschließen. Eine Entgeltpunkt (EP) entspricht z.Zt. 29,21 EUR (= aktueller Rentenwert), ab 01.07.2016 wird dieser um 4,25 % (West) oder 5,95 % (Ost) erhöht. Die Summe all Ihrer bisher vorhandenen persönlichen Entgeltpunkten ist mit diesem Wert zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die z.Zt. bestehende Brutto-Renten-Anwartschaft. Bzgl. der Bewertung der Entgeltpunkte verweisen wir auf den Beitrag von =//=. Eine lineare Erhöhung des Einkommens erhöht die Anwartschaft ebefalls linear.

„Faustregel“: 10.000 EUR Jahreseinkommen erhöht Ihre spätere mtl. Rente nach heutigem Stand um ca. 8 EUR Brutto (ca. 0,28 EP). 20.000 EUR ca. 16 EUR (ca. 0,56 EP). 30.000 EUR ca. 24 EUR (ca. 0,84 EP) usw.

Die Grenze der RV-Pflicht liegt bei einem Jahreseinkommen von z.Zt. 74.400 EUR, entspricht ca. 60 EUR mtl. Rente (2,05 EP).

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3 Antworten

=//=am 21.04.2016 | 12:24
Ergänzend: Jedes Jahr wird der Bruttoverdienst durch das durchschnittliche Entgelt geteilt. Dadurch ergeben sich die jeweiligen Entgeltpunkte. Diese könnensomit auch 1,75 o.ä. betragen (keine Auf- oder Abrundung). Ist das Bruttoentgelt höher als 72.534,- EUR, ergibt dies auch mehr als 2 EP. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 74.400,- EUR. Es werden nur bis zu dieser Grenze Beiträge entrichtet. Somit können sich 2,0515 EP ergeben.
=//=am 21.04.2016 | 12:16
Das Doppelte vom Durchschnittsentgelt, ab 01.01.2016 = 2 x 36.267,- EUR = 72.534,- EUR (§ 70 Abs. 1 SGB VI). Dieses Durchschnittsentgelt ist allerdings vorläufig und wird in ein paar Jahren (2018?) noch angepaßt werden.
senf-dazuam 21.04.2016 | 15:15
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo Anita! Noch mehr gibt es für die Kollegen unter Tage, die bei der Knappschaft versichert sind, da sind um die 2,5 EP pro Jahr möglich. Dafür ist deren Arbeitsleben aber wahrscheinlich auch keine 45 Jahre lang ... Wie die Vorredner schon beschrieben, wird alles bis zur Beitragsbemessungsgrenze durch das Durchschnittsentgelt geteilt und das ergibt die Engeltpunkte. Übrigens: die Entgeltpunkte staffeln sich nicht. Von 0,0001 bis zu den besagten 2,5312 (in diesem Jahr für die Knappschaftliche Versicherung) ist alles möglich. Immer auf vier Nachkommastellen genau gerundet.
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