Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenrechner

von Oslar23.03.2017 | 08:28
1371 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, suche im Internet vergebens einen kostenlosen Rentenrechner aus dem auch hervor geht, wie viel KV und PV ich zahlen muss.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch ich habe keinen kostenlosen Rechner zur Berechnung der Nettorente gefunden. Vielleicht liegt es daran, dass die Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung individuell sind. Faktoren hierfür sind der eingeführte kassenspezifische Zusatzbeitrag (erfahren Sie mit einen Blick auf die Gehaltsabrechnung oder durch einen Anruf bei Ihrer Krankenkasse, Durchschnittswert liegt bie1,1%), die Pflegekassenbeiträge in Abhängigkeit von der Elterneigenschaft (mit Kind = 2,55%, ohne Kind = 2,8%) und letztlich die offene Frage, ob Sie überhaupt Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden. Die Berechnungen / Hochrechnungen durch die Rentenversicherung sind deshalb Bruttowerte. Wenn Sie als Beispiel Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden und kinderlos sind, beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung = 8,4% (7,3%+1,1%) und zur gesetzlichen Pflegversicherung = 2,8% (Summe = 11,2%).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fortitude oneam 23.03.2017 | 09:08
Ist total easy. Kann man leicht im Kopf ausrechnen. KV sind unterschiederlich je nach Krankenkassen. Die PV liegt bei 2,55%, Kinderlose mit Zuschlag 0,25% . Fausregel wäre ca. 11% (KV+PV). Z.b. Rente 1000 Euro Brutto davon 11%. Nettorente wäre 890 Euro. Aber vielleicht gibt es einen solchen Rechner. Mal schauen was die anderen sagen. Mfg
oder soam 23.03.2017 | 09:08
bei KVdR-Mitgliedschaft: 14,6% / 2 = 7,3% KV + Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Kasse voll allein (z.B. 1,1% oder mehr/oder weniger) aktuelle Werte hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/k… + Beitrag Pflegeversicherung 2,8% wenn ohne berücksichtigungsfähiges Kind sonst 2,55%* (in Sachsen höher!) - *gilt grds. auch für vor dem 01.01.1940 geborene Rentner
Konrad Schießlam 23.03.2017 | 10:10
Leider gilt nicht mehr der frühere Einheitssatz für alle Krankenkassen als Beitrag monatlich. Der Gesamtbeitrag einheitlich 14,60 % , die Rentenversicherung übernimmt paritätisch 1/2 Anteil, also 7,30 %.Zum Hälfteanteil des Rentners von ebenfalls 7,30 % kommt noch Kassen verschieden ein Zuschlag hinzu, 1,50% bei der DAK, somit 16,10% Gesamtbeitrag plus der volle Prozentsatz der Pflege Versicherung. MfG.
senf-dazuam 23.03.2017 | 11:25
Es gibt z.B. http://n-heydorn.de/nettoaltersrente.html Aber auch für den ist mindestens die Kenntnis über den Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse erforderlich.
Oslaram 23.03.2017 | 13:00
Ich möchte mich vielmals bei euch bedanken
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026