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rentenrechtliche zeiten

von lara03.04.2010 | 00:59
967 Ansichten
2 Antworten

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hallo, bin jahrgang 1966. wollte wissen ob bei mir 35 jahre an rentenrechtlichen zeiten (auch zeiten ohne leistungsbezug aber meldung an rententräger sind enthalten) ´reichen würden für eine rente mit 63 bzw. 65Jahren. danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

JA! Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen.

1 Antworten

Schadeam 03.04.2010 | 10:02
Ja, wer 35 Versicherungsjahre aufweist, kann auch bei Ihrem Jahrgang ab 63 in Rente. Das setzt voraus, dass 2029 noch die gleichen Gesetze gelten wie heute. Welche Zeiten in 20 Jahren irgendwie mitzählen, wer weiß das schon? Abwarten und Tee, Kaffee, Bier, Wein, etc trinken....Sie können ja bis Sie 63 sind noch ca. 19 Jahre Beiträge einzahlen.;-))
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