Hallo Charlotte,
sind Sie denn schon bezüglich der Rückforderung angehört worden? Sie sollten das hier Vorgetragene in das Antwortschreiben zur Anhörung übernehmen, damit die DRV Bund dies in die weiteren Überlegungen zur Rückforderung einbeziehen kann.
Falls Sie schon einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen und entsprechend begründen. Es erfolgt stets eine Prüfung im Einzelfall.