Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Charlotte,
sind Sie denn schon bezüglich der Rückforderung angehört worden? Sie sollten das hier Vorgetragene in das Antwortschreiben zur Anhörung übernehmen, damit die DRV Bund dies in die weiteren Überlegungen zur Rückforderung einbeziehen kann.
Falls Sie schon einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen und entsprechend begründen. Es erfolgt stets eine Prüfung im Einzelfall.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist hier das Urteil des BSG vom 07.09.2010 einschlägig. Dann muss der Rentner die bereits erhaltene teilw. EM-Rente zurückzahlen, damit die Krankenkasse und Arbeitsämter ihren Erstattungsanspruch in voller Höhe beziffern können. Saumäßig dämliches Urteil, früher war das wesentlich einfacher...Mit dem neuen Bescheid zur vollen EM-Rente wurde ich informiert, dass rückwirkend die teilweise Erwerbsminderungsrente zurückgezahlt werden muss sowie die Auszahlungen Krankengeld/Arbeitslosengeld verrechnet werden.Ganz sicher? Oder wurden Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Krankenkasse und Arbeitsagentur Erstattungsansprüche geltend gemacht werden und dass Ihre bisherige Rente wegen teilweiser EM mit der neuen Rente wegen voller EM verrechnet wird? Rückforderungen sind gewöhnlich auf den Rentenzahlbetrag begrenzt. MfG
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