Hallo Ivanka,
auch wenn Ihre Mutter wieder in der Rentenversicherung versichert ist, sind die erstatteten Zeiten und die vor der Erstattung liegenden Zeiten verloren.
Grundsätzlich ist somit eine Rückzahlung der Erstattung nicht möglich. Wenn sie allerdings eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat oder erfüllen wird (also Zeiten in der Rentenversicherung mit zB. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeitszeiten, etc.), dann gäbe es grundsätzlich die Möglichkeit die „verlorene Zeit“ auszugleichen.
Sollte dies der Fall sein, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.