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Experten-Antwort

Rentenrückzahlung rückgängig machen?

von Ivanka26.05.2020 | 08:29
439 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter hat Ende der 60er Jahre nach der Hochzeit sich ca. 3 Beitragsjahre zurückzahlen (es handelte sich um ihre ersten Jahre). Darüber liegt uns noch ein Bescheid mit Aufstellung vor. Später hat sie in ihrem Erwerbsleben weitere eigene Rentenansprüche gesammelt und bekommt heute eine eigene Rente. Es kam die Frage auf, ob man diese Rückzahlung aus den 60ern heute "zurückzahlen" kann, um die heutige Rente zu erhöhen (und wenn ja zu welchem "Kurs"?). Vielen Dank vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2020 | 09:04

Hallo Ivanka,

auch wenn Ihre Mutter wieder in der Rentenversicherung versichert ist, sind die erstatteten Zeiten und die vor der Erstattung liegenden Zeiten verloren.

Grundsätzlich ist somit eine Rückzahlung der Erstattung nicht möglich. Wenn sie allerdings eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat oder erfüllen wird (also Zeiten in der Rentenversicherung mit zB. Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeitszeiten, etc.), dann gäbe es grundsätzlich die Möglichkeit die „verlorene Zeit“ auszugleichen.

Sollte dies der Fall sein, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

3 Antworten

senf-dazuam 26.05.2020 | 09:39
Selbst wenn Ihre Mutter bei der Hochzeit noch sehr jung war, dürfte Sie die Regelaltersgrenze schon überschritten haben. Ein Ausgleich der "Rente mit 63" sollte dadurch ausgeschlossen sein. Sie sprechen auch davon Ihre Mutter bezieht also schon eine Altersrente? Auch freiwillige Beiträge, die dann im folgenden Jahr die Rente erhöhen könnten, sind nur bis zur Regelaltersgrenze möglich. Ich befürchte, diese Gedanken hätte man sich von 10 bis 15 Jahren mal machen sollen, heute ist es zu spät.
DaViam 26.05.2020 | 11:21
Hallo, Heiratserstattung: Rückerstattung eingezahlter Rentenversicherungsbeiträge an Frauen, die eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, aber wegen Heirat aufgegeben haben. Sie konnten sich die gezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen. Der Gesetzgeber öffnete diesen Frauen die Möglichkeit, diesen Schritt durch Nachzahlung wieder rückgängig zu machen. Diese Möglichkeit bestand seit 1969, wurde 1992 erleichtert und ist Ende 1995 ausgelaufen. Insofern gibt es keine Möglichkeit mehr.
Ivankaam 26.05.2020 | 17:07
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