Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt.
Die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung ist somit erfüllt, wenn 36 Monate Pflichtbeiträge (z. B. aufgrund der Beiträge zur Pflegeversicherung) vorliegen. Ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sollte deshalb erst nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Sie sollten sich vor der Antragstellung von einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Wohnortnähe bestätigen lassen, dass diese Voraussetzung vorliegt. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.