Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentensplitting

von jürgen31.01.2007 | 11:57
1993 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Dazu habe ich 2 Fragen, die ich in der Broschüre "Rentensplitting" nicht so recht für mich klären konnte: 1. Wann kann man denn das Rentensplitting beantragen, sofort (ich bin jetzt 35, meine Frau 30), oder erst im Rentenalter bzw. zu Beginn der Altersrente? 2. Wann wird bei Rentensplitting geleistet? So wie ich das in der Broschüre gelesen habe, wäre dies immer erst zu Beginn der eigenen Rente, also sowohl bei einer EM-Rente, als auch bei einer Altersrente. Dann würden die Leistungen durch die zusätzlichen Entgeltpunkte aus dem Splitting erhöht. Stimmt das so? Vielen Dank für Ihre Antworten. Herzliche Grüße Jürgen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1.

Der Anspruch kann frühestens dann entstehen, wenn

- erstmalig beide Ehegatten Anspruch auf Altersvollrente haben, - erstmalig ein Ehegatte Anspruch auf Altersvollrente hat und der andere Ehegatte das 65. Lebensjahr (bzw. demnächst das 67. Lebensjahr) vollendet hat oder - ein Ehegatte vor dem Leistungsfall des Alters verstirbt. In diesem Fall kann der überlebende Ehegatte das Rentensplitting alleine herbeiführen.

Anspruch auf Auskunft besteht schon vor Erfüllung der Voraussetzungen, ist aber nur aussagefähig, wenn sie im engen zeitlichen Bezug zum konkreten Ausgleichsanspruch steht. Dshalb darf eine genaue Auskunft (Probeberechnung über Höhe des Ausgleichs) frühestens sechs Monate vor der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erteilt werden.

Die Erklärung (Antrag) zum Rentensplitting kann auch frühestens sechs Monate vor der voraussichtlichen erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen erteilt werden.

2.

Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Punkt 1 wird das Rentensplitting bei einer EM-Rente nur geleistet, wenn der Ehegatte verstorben ist. Ansonsten kann der Anspruch frühestens mit einem Anspruch auf Altersvollrente beginnen. In diesem Fall sind die Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten ab Rentenbeginn zu berücksichtigen, wenn die Entscheidung über das Rentensplitting vor Rentenbeginn bestandskräftig ist.

1 Antworten

Schadeam 31.01.2007 | 13:07
als 35 / 30 jähriges Ehepaar vergessen Sie das Thema am besten sofort. Die Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie erst später als Rentner, Und ob dann (in ca 30 Jahren) alles noch so ist wie heute, dazu will ich mich nicht äußern. Konzentrieren Sie sich lieber auf wesentliche Dinge....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026