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Rentensteuer

von hella14.05.2007 | 17:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit 2007 eine große Witwenrente. Werden zur Berechnung der Rentensteuer a) eine Werksrente meines Mannes b) Zinseinkünfte c) mein Verdienst aus einem 400 Euro-Job auf die Bruttrente angerechnet? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kann und darf ich Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zum Steuerrecht geben. Vielleicht hilft Ihnen aber der Beitrag von "hkh" weiter.

4 Antworten

hkham 14.05.2007 | 17:27
Die Werksrente ist in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings kann ein Versorgungsfreibetrag abgezogen werden. Falls die Versorgungsbezüge ab 2007 laufen, so beträgt der Freibetrag 36,8 % max. 2.760 €. Der Freibetrag wird erhöht um einen Zuschlag mit 828 €. In Summe also max. € 3.588 p.a. Freibetrag. Zinseinnahmen werden in voller Höhe berücksichtigt. Dividenden nur zu 1/2 (noch). Davon kann ein Sparerfreibetrag mit 750 € sowie eine WK-Pauschale mit € 51 abgezogen werden. Der Mini-Job (bis 400 €) bleibt unberücksichtigt. Im Todesjahr Ihres Ehegatten und im Folgejahr gilt für Sie noch die Splittingtabelle (Witwensplitting) und damit der erhöhte Grundfreibetrag von 15.329 €. Erst bei höherem Einkommen würde Einkommensteuer ("Rentensteuer") fällig.
Paul Hohlyam 15.05.2007 | 08:38
Ich gehe im Okdtober 2007 als 65 Jähriger in Rente. Ich erhalte dann eine Rente von ca 900.--€. Wieviel darf ich hinzu verdienen, damit ich unter der Einkommenversteuerung bleibe?
Schiko.am 15.05.2007 | 11:38
Hoffe, sie fassen meine berechnung nicht als berich- tigung auf. Sie haben ja schon bemerkt, im rahmen des 400 €.ge- setzes zahl der AG. vom verdienst- der kann auch ge- ringer sein als 400- 30 % abgaben, darunter 2% steuer. Der splittingfreibetrag( existenzmm.) auch als gnaden- splitting bekannt gilt auch noch für das jahr 2008 mit 15.328!. Dies wird sich im jahr 2009 entscheidend ändern. Es gelten nurmehr 7.664. Dividenden und auch kursgewinne werden stärker zur steuer herange- zogen. Sind es mehr als 801 hat die bank 25% abzuführen. Beträge wurden nicht genannt, ich erfinde welche. 900 bruttorente x 12 = 10.800 jahresrente. 500 betriebsrente = 6.000 3000 zins/kursgewinne. (modern veräußerungsg.) 05.832.00 54% aus 10.800 jahresbrutto 03.028.00 6.000 betriebsrente./ 2.870 und 102 03.000,00 zins etc. --------------- 11.860.00 zunächst steuerpflichtig minus 01.080,00 10% kranken/pflegeversicherung 01.026,00 17,10 % dto. aus 6.000 00.801,00 zinsfreistellung 00.036,00 pauschbetrag sonderausgaben 00.102,00 pauschbetrag wwr. rente 00.844,00 altersentlastungsbetrag a/2199 zins. 00.350,00 autohaftpflicht -------------- 07.621,00 tatsächlich zu versteuerndes einkommen. ======== Null steuer! Unbedingt aber eine steuererklärung einreichen. Auf den zinsbetrag von 2.199 hat die bank ja 25% ist gleich €. 549,75 plus soli abgeführt. Diese beträge werden erstattet. MfG.
hkham 15.05.2007 | 22:36
Folgen Fragen sind zuerst zu klären: Sind Sie alleinstehend oder verheiratet? Beziehen Sie die Renten vom Betrieb, von einer Privaten Versicherung oder von der ges. Rentenversicherung? Falls von der ges. RV: Bei Rentenbeginn im Jahr 2007 liegt der Besteuerungsanteil bei 54 %. Der Rentenfreibetrag wird bei Ihnen dann erst im Jahr 2008 ermittelt (im Jahr in dem erstmals 12 Rentezahlungen erfolgen) Falls Sie nach Abzug von Wk-Pauschale, Sonderausgaben und außergew. Belastung den Grundfreibetrag überschreiten (7.664 € bzw. 15.329 € bei Verheirateten) beträgt der Eingangssteuersatz 15 %. Bei Zweifeln leisten Sie sich wenigstens im Jahr 2007 und 2008 steuerlichen Rat...
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